OR - Art. 548 bis 551 - Fallstricke bei der Auflösung einer einfachen Gesellschaft.

OR - Art. 548 bis 551 - Fallstricke bei der Auflösung einer einfachen Gesellschaft.

vor 3 Monaten
15 Minuten
Podcast
Podcaster

Beschreibung

vor 3 Monaten

Der Basler Kommentar zum Obligationen recht - mit Liebe zum
Podcast aufbereitet.


In diesen Teil wird die Liquidation der einfachen
Gesellschaft gemäss dem schweizerischen
Obligationenrecht detailliert erläutert, wobei der Fokus auf den
Art. 548 bis 551 OR liegt.





Wie immer gilt: Der Podcast ist keine Rechtsberatung.





Zum Gesetz geht's hier lang:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
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