Anmeldung Registrierung
Auto Hell Dunkel
Erweiterte Suche
  1. Startseite
  2. Podcasts
  3. Studier Jura! Podcast
  4. StPO - Grundprinzipien und Schutzschilde
Hier ist eine strukturierte Übersicht der behandelten
StPO-Artikel:

1. Die grundlegenden Maximen (Art. 2 – 11 StPO).

Diese Artikel bilden das Kernstück der Quellen und definieren die
fundamentale Ausrichtung des Strafverfahrens:• Art. 2
StPO (Offizialprinzip): Die Strafverfolgung ist
alleinige Aufgabe des Staates,.• Art. 3 StPO (Achtung der
Menschenwürde und Fairnessgebot): Beinhaltet das Gebot
von Treu und Glauben, das Verbot des Rechtsmissbrauchs und das
Verbot unzulässiger Beweiserhebungsmethoden,.• Art. 4
StPO (Unabhängigkeit der Strafbehörden): Trennung von
Justiz und Politik sowie richterliche Unabhängigkeit,.•
Art. 6 StPO (Untersuchungsgrundsatz): Die
Behörden müssen den Sachverhalt von Amtes wegen klären
(belastende und entlastende Umstände) – das Gegenteil der
Verhandlungsmaxime im Zivilrecht,.• Art. 7 StPO
(Verfolgungszwang / Legalitätsprinzip): Die Pflicht der
Behörden, bei Verdacht auf Straftaten ein Verfahren
einzuleiten,.• Art. 8 StPO
(Opportunitätsprinzip): Der Verzicht auf Strafverfolgung
unter bestimmten Bedingungen (z. B. Geringfügigkeit,
Wiedergutmachung), als Ausnahme zum Legalitätsprinzip,,.•
Art. 9 StPO (Anklagegrundsatz): Eine Straftat
kann nur beurteilt werden, wenn sie von der Staatsanwaltschaft in
einer Anklageschrift genau umschrieben wurde,.• Art. 10
StPO (Unschuldsvermutung und Beweiswürdigung): Jede
Person gilt bis zur Verurteilung als unschuldig (in dubio pro
reo) und das Gericht würdigt Beweise frei,,.• Art. 11
StPO (Verbot der doppelten Strafverfolgung): Der
Grundsatz ne bis in idem (niemand darf wegen der gleichen Tat
zweimal verfolgt werden),.2. Ausstand und Zuständigkeit (Art. 56
ff. StPO)Ergänzend zur Unabhängigkeit (Art. 4 StPO) werden die
Regeln behandelt, wann eine Gerichtsperson befangen ist:•
Art. 56 StPO: Ausstandsgründe (z. B.
persönliches Interesse, Vorbefassung),.• Art. 57 – 59
StPO: Verfahren bei Ausstandsgesuchen.3. Verfahrensform
und Öffentlichkeit (Art. 66 ff. StPO)Die Quellen diskutieren, wie
das Verfahren nach aussen hin geführt wird:• Art. 66
StPO: Grundsatz der Mündlichkeit (und Ausnahmen im
schriftlichen Verfahren).• Art. 69 StPO:
Öffentlichkeit der Verhandlungen (Publikums-, Medien- und
Parteiöffentlichkeit).• Art. 70 – 75 StPO:
Einschränkungen der Öffentlichkeit, Bild-/Tonaufnahmen und
Gerichtsberichterstattung,.4. Konkretisierungen zur Anklage und
UrteilsfindungIm Kontext des Anklagegrundsatzes werden auch
Artikel aus späteren Teilen der StPO zitiert:• Art. 325
StPO: Inhalt der Anklageschrift (Umgrenzungsfunktion).•
Art. 333 StPO: Änderung und Erweiterung der
Anklage während des Verfahrens.• Art. 343 StPO:
Beweisabnahme im Hauptverfahren (Unmittelbarkeit).• Art.
350 StPO: Bindung des Gerichts an den angeklagten
Sachverhalt. Zusammenfassend lässt sich sagen: Es geht im
Wesentlichen um die Artikel 2 bis 11 StPO (die
"Zehn Gebote" des Strafprozesses), ergänzt durch die Regelungen
zum Ausstand (Art. 56 ff.) und zur
Öffentlichkeit (Art. 69 ff.).

"Grundriss des Strafprozessrechts" von Andreas Eicker - Mit KI
zum Podcast vertont - damit ihr das nicht machen müsst.

Hier lang zur StPO:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de
Episode melden

„StPO - Grundprinzipien und Schutzschilde“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

Abonnenten

Teilen

Mein Archiv

Deine Privatkopie der Folgen, die du nicht verlieren willst.

Podcast-Folgen verschwinden. Feeds werden auf die letzten Episoden gekürzt, Hoster räumen alte Dateien ab, Formate wechseln den Anbieter und lassen ihr Archiv zurück. Mit „Mein Archiv“ sichert podcast.de die Folgen deiner Podcasts für dich — angefangen bei den ältesten, denn die sind zuerst weg.

  • Deine gesicherten Folgen bleiben hörbar, auch wenn das Original offline geht.
  • Auch Folgen, die im heutigen Feed gar nicht mehr stehen — podcast.de kennt sie noch.
  • Herunterladen bleibt möglich, solange die Folge beim Podcaster liegt. Der zählt seine Abrufe wie bisher.
Startet bald

Sei beim Start von Mein Archiv dabei

Mein Archiv ist fast fertig. Trag dich ein, dann bekommst du eine E-Mail, sobald es losgeht – und bist von Anfang an dabei. Wir schreiben dir nur zum Start, keine Werbung, keine Weitergabe deiner Daten.

Du bekommst zuerst eine Bestätigungsmail. Abmelden geht jederzeit. Datenschutz