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Beschreibung
vor 1 Monat
Analysiert wird ein Urteil des Schweizerischen
Bundesgerichts vom Februar 2026, welches sich mit
dem Anspruch auf rechtliches
Gehör befasst. Im Kern geht es um
ein Baubewilligungsverfahren in der
Gemeinde Schwyz, bei dem einer Nachfolgerin die Einsicht
in historische Bauakten verweigert
wurde. Das Gericht hielt fest, dass Behörden keine geheimen
Beweismittel zum Nachteil einer Partei verwenden dürfen, ohne
deren Akteneinsichtsrecht zu wahren.
Da dieses Recht formeller Natur ist,
führte die Verletzung direkt zur Aufhebung des vorinstanzlichen
Entscheids. Die Sache wurde daher
zur Neubeurteilung und Gewährung der
Akteneinsicht an das kantonale Verwaltungsgericht zurückgewiesen.
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