2026-01: EUADMED Übergangsfristen
vor 2 Monaten
Verstehen, welche Informationen die Hersteller unter welchen
Randbedingungen bis wann bereitstellen müssen
Podcast
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Beschreibung
vor 2 Monaten
Die EU hat weitere Module der EUDAMED für funktionsfähig erklärt
und damit den Countdown gestartet, bis zum dem die Hersteller
weitere Informationen in der EUDAMED hinterlegen müssen. Allerdings
sind die Formulierungen nicht ganz einfach zu verstehen, weshalb
wir den Medizinrechtler, Professor Handorn, um Aufklärung gebeten
haben. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an - Prof. Dr. Boris
Handorn (handorn@produktkanzlei.com) - Prof. Dr. Christian Johner
(via [Kontaktformular](https://www.johner-institut.de/kontakt/))
Webseiten: *
[EUDAMED](https://www.johner-institut.de/blog/regulatory-affairs/eudamed/)
* [Produktkanzlei](https://wwww.produktkanzlei.com)
und damit den Countdown gestartet, bis zum dem die Hersteller
weitere Informationen in der EUDAMED hinterlegen müssen. Allerdings
sind die Formulierungen nicht ganz einfach zu verstehen, weshalb
wir den Medizinrechtler, Professor Handorn, um Aufklärung gebeten
haben. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an - Prof. Dr. Boris
Handorn (handorn@produktkanzlei.com) - Prof. Dr. Christian Johner
(via [Kontaktformular](https://www.johner-institut.de/kontakt/))
Webseiten: *
[EUDAMED](https://www.johner-institut.de/blog/regulatory-affairs/eudamed/)
* [Produktkanzlei](https://wwww.produktkanzlei.com)
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