Es ist Terror, auch wenn Politiker es verharmlosen wollen: Lage der Nation mit Roland Tichy
In dieser Folge der „Lage der Nation“ analysiert …
13 Minuten
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vor 1 Tag
In dieser Folge der „Lage der Nation“ analysiert Roland Tichy die
politische und mediale Debatte um den jüngsten Stromausfall in
Berlin – und die Frage, warum gezielte Angriffe auf kritische
Infrastruktur nicht klar als Terror benannt werden. Im Mittelpunkt
steht die Kritik an der verharmlosenden Wortwahl führender
Politiker sowie an der ausbleibenden Konsequenz gegenüber
linksextremen Gewalttaten. Nach §129a des StGB ist Terror der
Versuch politische Ziele mit Gewalt durchzusetzen. Und: Die
Vulkangruppe und das Kommando Angry Birds begehen seit mehreren
Jahren deutschlandweit terroristische Angriffe gegen die
Infrastruktur. Damit gibt es mindestens zwei Terrorgruppen in
Deutschland, die nicht als solche verfolgt werden. Denn: Gegen
Terrorgruppen hat die Staatsanwaltschaft massive Durchgriffsrechte.
Hausdurchsuchungen, Haft für Unterstützer oder Werber, voll
Überwachung Verdächtiger ist alles möglich. Möglichkeiten, die
nicht genutzt werden. Im Gegenteil: Der Ministerpräsident
Schleswig-Holsteins will stattdessen kritische Medien und
Journalisten, wie Nius, Alexander Wallasch oder Tichys Einblick
verbieten lassen. Zu unbequem ist es ihm, dass diese Medien ihm
nicht nach dem Maul reden.
politische und mediale Debatte um den jüngsten Stromausfall in
Berlin – und die Frage, warum gezielte Angriffe auf kritische
Infrastruktur nicht klar als Terror benannt werden. Im Mittelpunkt
steht die Kritik an der verharmlosenden Wortwahl führender
Politiker sowie an der ausbleibenden Konsequenz gegenüber
linksextremen Gewalttaten. Nach §129a des StGB ist Terror der
Versuch politische Ziele mit Gewalt durchzusetzen. Und: Die
Vulkangruppe und das Kommando Angry Birds begehen seit mehreren
Jahren deutschlandweit terroristische Angriffe gegen die
Infrastruktur. Damit gibt es mindestens zwei Terrorgruppen in
Deutschland, die nicht als solche verfolgt werden. Denn: Gegen
Terrorgruppen hat die Staatsanwaltschaft massive Durchgriffsrechte.
Hausdurchsuchungen, Haft für Unterstützer oder Werber, voll
Überwachung Verdächtiger ist alles möglich. Möglichkeiten, die
nicht genutzt werden. Im Gegenteil: Der Ministerpräsident
Schleswig-Holsteins will stattdessen kritische Medien und
Journalisten, wie Nius, Alexander Wallasch oder Tichys Einblick
verbieten lassen. Zu unbequem ist es ihm, dass diese Medien ihm
nicht nach dem Maul reden.
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