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  4. Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Beschlagnahme
Beschlagnahme, Sicherstellung, Durchsicht – was mit Ihren
Gegenständen geschehen kann, wenn Ermittler vor der Tür stehen Wann
darf der Staat eigentlich Gegenstände von Personen mitnehmen und
wann wird daraus ein rechtliches Problem? In dieser Folge der
Podcastreihe „Wirtschaftsstrafrecht A-Z“ beleuchtet Dr. Christian
Rosinus das Instrument der Beschlagnahme im Strafverfahren. Er
erklärt, warum Ermittlungsbehörden Unterlagen, elektronische Daten
oder andere Gegenstände sichern dürfen und unter welchen
Voraussetzungen das rechtlich zulässig ist. Besonders
praxisrelevant: die Abgrenzung zur Sicherstellung, die Rolle des
Richtervorbehalts und die oft unterschätzte Bedeutung der
Durchsicht nach § 110 StPO. Dr. Rosinus zeigt auf, welche
strategischen Überlegungen Unternehmen bei der Herausgabe von Daten
anstellen sollten und welche Rechte Betroffene haben - etwa durch
Beschwerde oder den Antrag auf gerichtliche Entscheidung. Außerdem
geht es um typische Fallstricke: übermäßige Datensicherungen ohne
klaren Tatbezug, jahrelange Durchsichten ohne gesetzliche
Höchstdauer und den besonderen Schutz anwaltlicher Korrespondenz.
Ein kompakter Überblick für alle, die sich mit
Ermittlungsverfahren, Unternehmensdurchsuchungen oder
wirtschaftsstrafrechtlichen Fragestellungen beschäftigen. Hier
geht’s zur Folge „Einziehung und Beschlagnahme von
Kryptowährungen“: https://criminal-compliance.podigee.io/108-cr
Hier geht’s zur Folge „Beschlagnahme und Beschlagnahmeschutz im
Strafverfahren, insbesondere bei BerufsgeheimnisträgerInnen“:
https://criminal-compliance.podigee.io/167-roa Hier geht’s zur
Folge „Rechtssprechungsupdate: Schutz von Verteidigerunterlagen“:
https://criminal-compliance.podigee.io/210-cr Hier geht’s zur Folge
„Rechtsprechungsupdate: EGMR zu Beschlagnahme von Unterlagen
interner Untersuchungen“:
https://criminal-compliance.podigee.io/242-cr
https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
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„Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Beschlagnahme“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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