112 I Mit freundlichen Grüßen, E.
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Beschreibung
vor 2 Monaten
In der neuen Folge von Einfall im Recht geht es um einen Fall,
der zeigt, dass selbst ein simpler Wasserschaden schnell in
rechtlich tiefes Fahrwasser geraten kann.
Eine Versicherungsnehmerin fordert Ersatz sämtlicher Folgeschäden
nach einem Leitungswasserschaden – doch die Versicherung verweist
auf einen bereits geschlossenen Abfindungsvergleich. Die
entscheidende Frage: Ist dieser Vergleich überhaupt wirksam, wenn
die E-Mail, die alles ins Rollen brachte, gar nicht von der
Versicherungsnehmerin selbst verschickt wurde?
Leon Wardelmann und Rojda Sonnenwald tauchen ein in die Welt von
Stellvertretung, Anscheinsvollmacht und § 779 BGB. Sie
diskutieren, wann ein Vergleich wirklich „alles erledigt“ – und
wann Treu und Glauben (§ 242 BGB) doch noch ein Türchen
offenlassen.
Ein spannender Fall zwischen Versicherungsrecht, BGB AT und
digitaler Kommunikation. Ein perfektes Beispiel dafür, wie ein
Klick auf „Senden“ über 10.000 € entscheiden kann.
Nach dem Fall OLG Zweibrücken, Urteil vom 15.1.2025, Az. 1 U
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