Wer darf rein? Asyl und Grundgesetz

Wer darf rein? Asyl und Grundgesetz

4,12: Heiner Wember im Gespräch mit Ulrich Herbert
40 Minuten

Beschreibung

vor 1 Woche
Ein Asylrecht entstand in Westdeutschland bereits vor dem
Grundgesetz. Es war in der amerikanischen und britischen Zone
geschaffen worden, um den massenhaft Zustrom von Flüchtlingen aus
Ostdeutschland zu begenzen. Mit solchen Erkenntnissen überrascht
der Historiker Michael Mayer im historycast. Er hat sich für seine
Habilitationsschrift zehn Jahre lang mit dem Thema Asyl und
Grundgesetz beschäftigt. Und betont, dass mit dem Asylrecht der
Staat Rechtsmittel in die Hand bekommt: "Mit der Formulierung
`Politisch Verfolgte genießen Asylrecht´ habe ich ein Mittel, um zu
entscheiden: Wer darf bleiben und wer darf nicht bleiben". Mayer
relativiert die Bedeutung des Asylrechts für die Migration nach
Deutschland, da ein Großteil der Migranten in Deutschland nur
geduldet seien und damit jederzeit abgeschoben werden könnten oder
rechtlich unter die Genfer Flüchtlingskonvention fielen. Mayer
sieht nationale Alleingänge in der Asylpolitik kritisch und betont,
dass es nur europäische Lösungen geben könne. Die EU habe ihre
Außengrenzen bereits massiv verschärft, und mit dem europäischen
Asylsystem würden Schnellverfahren für Menschen aus sogenannten
sicheren Drittstaaten eingeführt. "Die EU ist auf dem richtigen Weg
und hat die richtigen Lösungen."

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