SR068 Mord | § 211 StGB | Heimtücke | Arglosigkeit & „In-die-Falle-locken“ | Maßgeblicher Zeitpunkt | Teil 4
21 Minuten
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vor 3 Jahren
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In Teil 4 zur Heimtücke geht’s um die entscheidende Frage:
Wann muss das Opfer eigentlich arglos sein? Und wie ist
das, wenn der Täter das Opfer unter einem Vorwand in eine Falle
lockt – ist es dann noch „arglos“ im Moment der Tötung?
Wir beleuchten den maßgeblichen Zeitpunkt der
Arglosigkeit, typische Klausurkonstellationen rund ums
„Fallenstellen“ und den Meinungsstand zu bewusst hergestellten
Konfrontationslagen.
Was steckt drin?
Maßgeblicher Zeitpunkt der Arglosigkeit: Ex-ante oder
ex-ante/ex-post-Betrachtung?
„In-die-Falle-locken“: Klassischer Heimtücke-Fall oder
problematisch?
Übergang von Arglosigkeit zu Wehrlosigkeit bei dynamischem
Tatgeschehen
Rückbeziehung der Arglosigkeit bei kurzzeitiger Erkenntnis
vor dem Angriff
Rechtsprechung und Literatur im Vergleich
Lerneffekte:
Klarer Prüfungsansatz zur Arglosigkeit im Tatzeitpunkt
Argumentation bei heimtückischer Planung (Falle stellen)
Verknüpfung von Heimtücke mit subjektivem Tatplan
Vermeidung typischer Fehler bei der zeitlichen Prüfung der
Mordmerkmale
Vorbereitung auf anspruchsvolle Fallgestaltungen mit
Wechselmomenten
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