ÖR108g Baurecht | Abgrenzung § 34 BauGB zu § 35 BauGB | unbeplanter Innenbereich – Außenbereich

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vor 1 Jahr
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Beschreibung

vor 1 Jahr

  Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch
Nachrichtendienstrecht


"Das Recht der Nachrichtendienste ist ein vergleichsweise junges
Rechtsgebiet. Das vorliegende Kompendium zum
Nachrichtendienstrecht gibt einen systematischen Überblick über
die zerfaserte, auf zahlreiche Gesetze verteilte Materie. Die 2.
Auflage berücksichtigt bereits die seit 1.1.2024 geltenden
Neuregelungen."


Beschreibung:


Was ist eigentlich ein „im Zusammenhang bebauter Ortsteil“? Und
wann kippt ein Vorhaben aus dem Innenbereich in den Außenbereich?
Diese Folge ist die Grundlage für alles, was in § 34 BauGB folgt
– denn ohne saubere Prüfung der ersten beiden Tatbestandsmerkmale
landet ihr in der falschen Norm.


Wir klären heute Schritt für Schritt:


Wann der § 34 BauGB überhaupt eröffnet ist,

wie ihr „Ortsteil“ und „Bebauungszusammenhang“ richtig prüft,

welche Gebäude maßstabbildend sind – und welche nicht,

warum das alte Kasernengelände kein Innenbereich mehr ist,

und wieso der Glaspalast im Fachwerkdorf den Zusammenhang
nicht zerstört.



Ein Muss für jede Baurechtsklausur, die ohne Bebauungsplan
spielt.


Schlagwörter:


§ 34 BauGB, Innenbereich, Außenbereich, Ortsteil,
Bebauungszusammenhang, Splittersiedlung, Maßstabbildung,
Verkehrsanschauung, Fremdkörper, Einfügung, Baurecht,
Baurechtsklausur, Bauplanungsrecht


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