RA084 BGH zu Wohnungseinbruchsdiebstahl (Strafrecht) | VG Berlin zu Versammlungsverbot (Versammlungsrecht) | OVG Lüneburg zur Fahrerlaubnisentziehung (Straßenverkehrsrecht) | BVerwG zur Aberkennung des Ruhegehalts (Soldatenrecht) | OVG Thüringen zu rechts

RA084 BGH zu Wohnungseinbruchsdiebstahl (Strafrecht) | VG Berlin zu Versammlungsverbot (Versammlungsrecht) | OVG Lüneburg zur Fahrerlaubnisentziehung (Straßenverkehrsrecht) | BVerwG zur Aberkennung des Ruhegehalts (Soldatenrecht) | OVG Thüringen zu rechts

13 Minuten

Beschreibung

vor 1 Woche

Hinweis: Das Urteil des BGH zum Wohnungseinbruchdiebstahl wurde
am Samstag den 29.11.2025 hinzugefügt.


OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.11.2025 – 12 ME 92/25


Wer die theoretische Fahrprüfung durch eine Stellvertreterin
ablegen lässt, kann sich nicht auf jahrelange unfallfreie
Fahrpraxis berufen. Der formelle Befähigungsnachweis ist
tatbestandliche Erteilungs- und Behaltensvoraussetzung – kein
bloßes Beweismittel.


BVerwG, Urteil vom 13.08.2025 – 2 WD 27.24


Oberfeldwebelin verbindet Krankschreibung mit DJ-Karriere als "B"
(144.645 Abonnenten, Festival-Auftritte, Merchandise). Neun
Befehle ignoriert, 23 öffentliche Auftritte trotz Verbots.


VG Berlin, Urteil vom 26.11.2025 – VG 1 K 22/24


Verbot des Mottos "From the river to the sea, you will get the
hug you need" war unverhältnismäßig. Der konkrete Kontext mit dem
Umarmungsangebot spreche gerade gegen Terrorismus-Nähe. Drei
frühere Versammlungen derselben Veranstalterin verliefen
friedlich.


VG Berlin, Urteil vom 26.11.2025 – VG 1 K 187/24


Polizei löste Kongress nach Abspielen einer Videobotschaft einer
ausgeschlossenen Person auf und verbot Fortsetzung. VG:
Jedenfalls unverhältnismäßig – mildere Mittel (Ausschluss
einzelner Redner) wurden nicht ernsthaft erwogen.


Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 26.11.2025 –
VerfGH 9/25


§ 8 Abs. 1 Nr. 3 ThürJAG ist mit der Thüringer Verfassung
vereinbar. Wer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung
tätig war, kann vom juristischen Vorbereitungsdienst
ausgeschlossen werden. 


BGH, Beschluss vom 04.11.2025 – 5 StR 483/25


Wer in wohnlich eingerichtete Gartenlauben einbricht, begeht
Wohnungseinbruchdiebstahl – auch wenn die Kleingartenverordnung
das Übernachten verbietet und die Laube im Winter nicht genutzt
wird. Entscheidend ist der Zweck der Stätte, nicht ihr
tatsächlicher Gebrauch.


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