109 I Das Trojanische Pferd
39 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Monat
In unserem neuen Fall ist die Klägerin K begeisterte
Hobbyreiterin und will sich endlich den Traum eines eigenen
Pferdes erfĂĽllen. Sie wird fĂĽndig bei der Beklagten B.
Zunächst scheint das Pferd perfekt zu sein. Doch dann stellt sich
heraus, dass das Pferd lahmt. Es kann aus tierärztlicher Sicht
nicht mehr geritten werden – aus der Traum? Oder kann die K von
der B im Wege des RĂĽcktritts jedenfalls RĂĽckzahlung des
Kaufpreises verlangen?
Die Beklagte verneint und verweist insofern auf einen vertraglich
geschlossenen Haftungsausschluss. DemgegenĂĽber verweist die K
allerdings auf eine vereinbarte Beschaffenheitsvereinbarung, die
diesem Ausschluss entgegenstehen wĂĽrde.
Wie sich der Fall auflöst, welche Abrede hier Vorrang genießt und
wie man eine Beschaffenheitsvereinbarung bzgl. einer Kaufsache
ĂĽberhaupt vereinbaren kann, erfahrt ihr hier in der neuen Folge
mit Klara Dresselhaus und Anna Patzer.Â
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Nach dem Urteil: LG Frankenthal, Urteil vom 01.08.2025 – 7 O
257/22
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