Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk - Ein(seitiger) Staat im Staate
17 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Monat
Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stellt das bisher
unangreifbare System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
infrage. Erstmals gilt: Inhalte können für die Beitragspflicht
relevant sein. Damit wird die bisherige Logik – jeder zahlt, egal
was gesendet wird – aufgebrochen. Eine Klägerin aus Bayern hatte
mangelnde Meinungsvielfalt moniert und teilweise Recht bekommen.
Dennoch bleibt die Hürde hoch: Nur wenn Sender ihren Auftrag zur
Vielfalt, Ausgewogenheit und Integration über Jahre hinweg
systematisch verletzen, kann die Zahlung verweigert werden.
Die Kritik an der Einseitigkeit des ÖRR bekommt damit
juristisches Gewicht. Zahlreiche Medienanalysen belegen ein
dauerhaftes Ungleichgewicht, etwa in der
Corona-Berichterstattung, wo regierungstreue Stimmen dominierend
waren. Auch wirtschaftsliberale Perspektiven fehlen weitgehend.
Das Urteil verpflichtet die Justiz nun, solche Belege ernsthaft
zu prüfen. Damit wird erstmals anerkannt, dass der ÖRR nicht
automatisch rechtmäßig agiert, sondern sich seiner inhaltlichen
Verantwortung stellen muss.
Hier geht´s zu Media Tenor
Die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig
gibt´s hier
Weitere Bücher zum Thema:
Frédéric Bastiat - Der Klassische Unterricht und der Sozialismus
Gustave de Molinari – Die Gesellschaft von morgen
Herbert Spencer - Mensch gegen Staat
Für mehr pro-freiheitlichem Stuff klicke hier (oeconimus.com)
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