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In Episode 145 des c't-Datenschutz-Podcasts nehmen die Holger und
Joerg die Regulierung von Social-Media-Plattformen unter die Lupe.
Als Gast haben sie sich den Rechtsanwalt und Social-Media-Experten
Dr. Thomas Schwenke eingeladen. Thomas, der gerade ein Buch zum
Thema "Recht für Online-Marketing und KI" veröffentlicht hat,
erklärt gleich zu Beginn: Der Begriff "Social Media" sei überholt.
Plattformen wie TikTok oder Instagram entwickelten sich immer mehr
zu "algorithmischen Medien", bei denen der passive Konsum von
Inhalten im Vordergrund stehe,und nicht mehr der soziale Austausch.
Hauptthema der Diskussion ist die Regulierungswelle der EU, die mit
Gesetzen wie dem Digital Services Act (DSA) und dem Digital Markets
Act (DMA) versucht, die Macht der Tech-Konzerne zu begrenzen. Ein
aktuelles Beispiel ist die neue Verordnung zur Transparenz
politischer Werbung (TT-Verordnung). Sie schränkt das gezielte
Ausspielen von Werbung, das sogenannte Microtargeting, stark ein.
Die Reaktion der Konzerne ließ nicht lange auf sich warten: Sowohl
Meta als auch Google kündigten an, wegen der neuen, komplexen
Regeln künftig keine politische Werbung mehr in der EU schalten zu
wollen. Die Experten sind sich uneins, wie wirksam diese vielen
EU-Gesetze wirklich sind. Während Holger argumentiert, dass die EU
die Konzerne durchaus zum Handeln zwingt – etwa bei der Einholung
von Einwilligungen oder der Anpassung ihrer Bezahlmodelle –,
bleiben Thomas und Joerg skeptisch. Sie kritisieren, dass viele
Nutzer mit den komplexen Einwilligungs-Bannern überfordert seien
und dass das Geschäftsmodell des Trackings im Kern unangetastet
bleibe. Besonders ernüchternd fällt die Bilanz bei den viel
beworbenen Schadensersatzklagen gegen Meta aus. Holger zitiert
Zahlen, die der ehemalige baden-württembergische
Datenschutzbeauftragte Stefan Brink in einem anderen Podcast
teilte: Von rund 2200 Klagen wegen der Business Tools von Meta
wurden 70 Prozent komplett zugunsten des Konzerns entschieden. In
97 Prozent der Fälle lag der zugesprochene Schadensersatz bei
maximal 500 Euro. Die medienwirksamen Urteile mit hohen
Schadensersatzzahlungen seien absolute Ausnahmen. Ein Urteil des
Landgerichts München I stützt diese skeptische Sicht. Das Gericht
wies die Klage eines Nutzers ab, der wegen der Übermittlung seiner
Daten in die USA Schadensersatz forderte. Die Richter
argumentierten, wer einen globalen US-Dienst wie Facebook
wissentlich nutze, müsse mit einem Datentransfer rechnen. Sich
später darüber zu beschweren, sei widersprüchliches Verhalten. Das
Fazit der Runde: Der Kampf gegen die Datenkraken ist zäh und die
Erfolge sind oft kleiner, als es den Anschein hat.

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„Social Media im Würgegriff der EU?“

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