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  4. Spiel mit gezinkten Karten | Von Michael Straumann
Ein Lehrstück über direkte Demokratie: Wie Swisscom,
Ringier und Co. die E-ID-Abstimmung zu ihren Gunsten lenkten –
mit Palantir im Hintergrund.

Ein Standpunkt von Michael Straumann.

50,39 Prozent Ja zu 49,61 Prozent Nein – ein Unterschied von nur
20.000 Stimmen, kaum mehr als die Bevölkerung einer Schweizer
Kleinstadt. Das Resultat sorgte weltweit für Aufsehen. In den
sozialen Medien zeigten sich viele entsetzt darüber, dass
ausgerechnet die Schweiz – das Land der direkten Demokratie – oft
als «Freiheitsinsel Europas» verklärt – dem E-ID-Gesetz
zustimmte.

Der US-amerikanische Journalist und Twitter-Files-Mitherausgeber
Michael Shellenberger schrieb kurz nach der Abstimmung
am 28. September:

"Gütiger Gott. Die Schweizer Bevölkerung hat soeben der
digitalen ID zugestimmt. Australien führte sie im Dezember ein,
Großbritannien letzte Woche. In allen drei Ländern stehen Politiker
dahinter, die eng mit dem Deep State verflochten sind. Das ist ein
digitaler ID- und Zensur-Notstand."

Welch Paradoxon: Im Namen der Demokratie kann ein Volk so gelenkt
werden, dass es dem Abbau seiner eigenen Grundrechte zustimmt.
Eine Demokratie lebt davon, dass der öffentliche
Debattenraum intakt bleibt: dass alle relevanten Argumente
fair, sichtbar und unverzerrt diskutiert werden können. Genau das
aber war bei dieser Volksabstimmung nicht der Fall.

Auch in der Schweiz wurde diese Frage im Zusammenhang mit der
Abstimmung zum E-ID-Gesetz erneut gestellt. Doch das Problem lag
hier nicht in der Auszählung der Stimmen – dafür gibt es keine
stichhaltigen Hinweise. Die Manipulation fand bereits früher
statt: im Prozess der öffentlichen Meinungsbildung.

Swisscom mischte sich illegal in den Abstimmungskampf
ein

Die Swisscom AG, das grösste Telekommunikationsunternehmen
der Schweiz, ist zu 51 Prozent im Besitz des Bundes –
und damit unter staatlicher Kontrolle. Trotzdem griff sie im
Abstimmungskampf zum E-ID-Gesetz aktiv ein und unterstützte die
Ja-Kampagne finanziell.

Am 10. Juli 2025 überwies die Swisscom 30’000
Franken an das «Wirtschaftskomitee Schweizer e-ID».
Öffentlich bekannt wurde die Zahlung jedoch erst am 21. September
– eine Woche vor dem Urnengang. Damit
verletzte Swisscom das in der Bundesverfassung
garantierte Gebot der Abstimmungsfreiheit (Art. 34 Abs. 2 BV).

Als staatsnahes Unternehmen ist die Swisscom zur
politischen Neutralität verpflichtet. Sie darf demokratische
Prozesse nicht durch einseitige Interventionen beeinflussen –
genau das ist jedoch geschehen. Die Swisscom versuchte,
ihr Vorgehen zu rechtfertigen: Die Unterstützung der
Ja-Kampagne liege im eigenen Interesse, da die E-ID digitale
Signaturen und Dienstleistungen vereinfache.

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