Beschreibung

vor 1 Monat
Sowohl für die betroffenen Arbeitnehmenden wie auch für die
Unternehmen ist die Diagnose «Burnout» eine sehr belastende
Situation. Sofort stellen sich viele relevante Fragen auf allen
Seiten. Aber was ist rechtlich relevant? Aus Sicht der
Arbeitnehmenden ist zunächst unklar, ob und vor allem wann und wie
die Diagnose «Burnout» der Arbeitgeberin mitzuteilen ist. Gibt es
aus rechtlicher Sicht eine Mitteilungspflicht? Falls ja: muss die
konkrete Diagnose «Burnout» mitgeteilt werden oder reicht es, dass
die Arbeitgeberin über eine «Krankheit» informiert wird? Im Fall
einer Krankschreibung stellt sich weiter die Frage, was dies
konkret aus arbeitsrechtlicher Sicht bedeutet und ob der
Arbeitnehmer zum Beispiel trotzdem in die Ferien reisen darf, um
sich im Ausland zu erholen. Ebenfalls thematisiert werden die
Zulässigkeit einer Rückstufung von der Führungs- auf die reguläre
Mitarbeiterebene und die potentielle Erwähnung eines «Burnouts» im
Arbeitszeugnis. Aus Sicht der Arbeitgeberin ist vor allem relevant,
ob sie im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht auch eine spezifische
Handlungspflicht im Umgang mit von Burnout erkrankten
Mitarbeitenden trifft. Interessant ist aus rechtlicher Sicht
ebenfalls, ob die Arbeitgeberin eine Pflicht zur Prävention von
Burnouts trifft und ob sie nach einer erfolgten Krankheit haftbar
gemacht werden kann. Auch stellt sich die Frage, ob einem
erkrankten Mitarbeitenden gekündigt werden kann und wie es um den
zeitlichen Kündigungsschutz bzw. die Sperrfristen steht. Im Podcast
«Arbeitsrecht Inside» diskutiert Prof. Dr. Roger Rudolph von der
Universität Zürich mit RA MLaw Milena Ragaz über die Diagnose
Burnout und die rechtlichen Folgen für Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberinnen.

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