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Religion am Arbeitsplatz: Es ist ein heikles Thema, welches immer
wieder zu herausfordernden Situationen führt. Ist es erlaubt, am
Arbeitsplatz ein Kopftuch zu tragen? Darf ein Mitarbeiter tagsüber
beten oder fasten? Wie soll eine Arbeitgeberin mit dem Thema
Religion umgehen? Zunächst ist die Frage zu klären, ob und
inwiefern die Religionsfreiheit, die in der Bundesverfassung
verankert ist, auch auf privatrechtliche Arbeitsverhältnisse
anzuwenden ist. Oder anders formuliert: Kann sich eine
Mitarbeiterin direkt auf die Religionsfreiheit berufen? Zudem wird
besprochen, was denn überhaupt alles unter den Begriff der
Religionsfreiheit fällt und ob beispielsweise auch Gesinnungen oder
Weltanschauungen vom Schutzbereich erfasst sind. Aus
arbeitsrechtlicher Sicht ist auch zu klären, ob eine Arbeitgeberin
aus der Fürsorgepflicht heraus verpflichtet ist, Vorkehrungen für
religiöse Praktiken zu treffen. Darunter fällt beispielsweise das
zur Verfügung stellen eines Gebetsraums oder die Erlaubnis, während
der Arbeitszeit zu beten. Prof. Dr. Roger Rudolph und RA MLaw
Milena Ragaz diskutieren über die wichtigsten Punkte rund um
Religion am Arbeitsplatz. So wird beispielsweise thematisiert, ob
die Arbeitnehmerin bei der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses ihre
Religion offenlegen muss. Spannend ist auch die Frage, wie am
Arbeitsplatz aus rechtlicher Sicht mit religiösen Kleidungen und
Symbolen umgegangen werden muss. Zudem stellt sich die Frage, wie
die gewünschten Vorgehensweisen arbeitsrechtlich richtig umgesetzt
werden. Reicht die Vorgabe von Weisungen in einem Kleiderreglement?
Und was passiert, wenn diese Vorschriften seitens der
Arbeitnehmerin nicht eingehalten werden? Wäre sogar eine Kündigung
rechtens? Diese und viele weitere Fragen werden im Podcast
«Arbeitsrecht Inside» beleuchtet.
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„Religion am Arbeitsplatz“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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