WANZ erklärt - warum Ärzt:innen nicht alles verordnen dürfen | Dr. Andrea Morawe
33 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Monaten
Wieso können Ärzt:innen nicht alles verschreiben und untersuchen,
was sie selbst oder Patient:innen gerne würden? An welche
Regularien müssen Ärzt:innen sich halten?
Darüber spricht Dr. Andrea Morawe in der neuen Folge von
„LandMEDchen“.
Denn genug Aufklärung von Seiten der Krankenkassen und der
Politik gibt es dazu nicht – dann muss Andrea das wohl tun!
Alle Ärzt:innen, die einen Vertrag mit der KV ihres jeweiligen
Bundeslands geschlossen haben, müssen sich an Regularien halten.
Darunter fällt auch Paragraph 12 aus dem Sozialgesetzbuch 5:
Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich
sein. Sie dürfen das Notwendige nicht überschreiten. Andere
Leistungen können Versicherte nicht beanspruchen, sodass sie über
die Krankenkassen bezahlt werden.
Daraus entsteht die Abkürzung WANZ: Wirtschaftlich, ausreichend,
notwendig und zweckmäßig.
Daraus resultiert auch, dass die gewünschte bestmögliche
Versorgung nicht immer möglich ist. Ärzt:innen sollen nämlich nur
ausreichend behandeln.
Das verstehen viele Patient:innen nicht, sie wünschen sich oft
bestimmte Behandlungen.
Auch von Seiten der Ärzt:innen ist das heikel: Sie gehen oft auf
Fortbildungen, lernen spannende Medikamente und Verfahren kennen,
dürfen diese aber nicht verschreiben.
Zu den WANZ-Kriterien gehört, dass man zuerst nachweisen muss,
dass die Standard-Medikation nicht funktioniert. Dazu gibt es
Medikamente, die einen Facharztvorbehalt haben, die
Hausärzt:innen also gar nicht verordnen dürfen.
Doch was passiert, wenn man nun trotzdem etwas verordnet?
Dann droht ein Regress. Das bedeutet, dass die Ärztinnen und
Ärzte die verordnete Therapie selbst zahlen müssen – und das kann
schnell mal existenzbedrohend sein.
Andrea erzählt von einem akuten Fall von zwei Orthopäden, die
gerade einen Regress von 445.000 Euro am Hals haben.
Deswegen müssen Ärzt:innen auch immer alles dokumentieren und
erklären, warum und wie sie den nächsten Therapieschritt gehen.
Und das heißt auch nicht, dass Ärzt:innen diese Behandlungen
nicht oft sinnvoll fänden, besonders bei Risikoprofilen. Doch
wenn die Behandlungen von der Kasse nicht übernommen werden, gibt
es immer noch die Möglichkeit, Leistungen privat zu bezahlen. Das
heißt dann IGeL-Leistungen. Diese sind beim Zahnarzt oder auch in
der Gynäkologie relativ normal. Diese Leistungen werden nach GOÄ
(Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet.
Für Andrea ist es wichtig, diese Leistungen immer zusätzlich
anzubieten, um ihren Patientinnen und Patienten die Wahl zu
lassen. Auch Check-ups können unter die IGeL-Leistungen fallen,
Andrea erklärt das anhand der Schilddrüse.
Das fällt auch den Ärzt:innen nicht immer leicht, denn sie
möchten den Patient:innen die Leistungen oft zugestehen – dürfen
es aber halt nicht, weil sie sich an die WANZ-Kriterien halten
müssen.
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