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  4. Umzugskosten als Werbungskosten: Wunsch nach einem Arbeitszimmer reicht nicht aus
In dieser Folge des PodcaSteuerrecht besprechen Dr. Christian
Bohlmann und Dr. Vera Niestege eine aktuelle Entscheidung des 14.
Senats des Finanzgerichts Münster zur steuerlichen Behandlung von
Umzugskosten.

Besprochenes Urteil:

• Finanzgericht Münster, 14. Senat

• Urteil vom 13.06.2025

• Aktenzeichen: 14 K 2124/21 E

Worum geht’s:

Eine Grundschullehrerin zieht um, um erstmals ein eigenes
Arbeitszimmer einrichten zu können. Das Finanzamt erkennt die
Umzugskosten nicht als Werbungskosten an. Der 14. Senat
bestätigt: Objektive Kriterien für eine berufliche Veranlassung
fehlen.

Kernaussagen:

• Umzugskosten sind grundsätzlich private Lebensführung

• Der reine Wunsch nach einem Arbeitszimmer reicht nicht aus

• Objektive Kriterien (Arbeitsplatzwechsel, erhebliche
Fahrzeitverkürzung) sind erforderlich

• Das Arbeitszimmer selbst bleibt weiterhin abzugsfähig

Das vollständige Urteil finden Sie auf der Website des
Finanzgerichts Münster
(https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/muenster/j2025/14K212421EUrteil20250613.html)

Nächste Folge: 15. September 2025

PodcaSteuerrecht erscheint monatlich am 15. und behandelt
aktuelle Entscheidungen der Senate des Finanzgerichts Münster.
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„Umzugskosten als Werbungskosten: Wunsch nach einem Arbeitszimmer reicht nicht aus“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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