Keine passive Rechnungsabgrenzung bei einmaliger Verzichtserklärung auf Bergschadenersatzansprüche

Keine passive Rechnungsabgrenzung bei einmaliger Verzichtserklärung auf Bergschadenersatzansprüche

vor 1 Tag
Podcast
Podcaster
Der Podcast des Finanzgerichts Münster

Beschreibung

vor 1 Tag

In der neuen Folge des PodcaSteuerrecht besprechen Frau Dr. Vera
Niestegge und Herr Dr. Christian Bohlmann eine Entscheidung des
2. Senats des Finanzgerichts Münster vom 17.03.2026 (Az. 2 K
2199/23 E), die sich mit der Frage befasst, ob ein passiver
Rechnungsabgrenzungsposten für die Auszahlung eines
Bergschadensverzichts zu bilden ist.


Die Entscheidung ist im Volltext unter
https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/muenster/j2026/2_K_2199_23_E_Urteil_20260317.html
abrufbar.

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