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Beschreibung
vor 1 Woche
In dieser Folge des PodcaSteuerrecht beleuchten Frau Dr.
Niestegge und Herr Dr. Christian Bohlmann einen Beschluss des 14.
Senats des Finanzgerichts Münster, der sich mit der Frage
befasst, ob ein Rechtsanwalt im Rahmen einer Vermögensauskunft
die Angabe der Namen seiner Mandanten, gegen die er
Honorarforderungen hat, aufgrund der anwaltlichen Schweigepflicht
verweigern darf.
Der Beschluss ist im Volltext unter
https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/muenster/j2026/14_V_232_26_AO_Beschluss_20260217.html
abrufbar.
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