Episode 71: Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beim Datenschutz, das Bundestariftreuegesetz und 100.000 EUR Schadensersatz wegen Kündigung
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vor 3 Monaten
Unsere Themen bei „7 Minutes“ in dieser Woche:
Dem Betriebsrat steht bei Fragen der Ordnung des Betriebs ein
Mitbestimmungsrecht zu, außerdem bei der Einführung von
technischen Einrichtungen, wenn diese vom Arbeitgeber zu einer
Leistungs- und Verhaltenskontrolle genutzt werden können. Diese
gesetzlichen Mitbestimmungsrechte dienen häufig als Argument, um
eine Zuständigkeit des Betriebsrats auch für
datenschutzrechtliche Angelegenheiten zu begründen. Aber
ist dieses Verständnis richtig?
Das Bundeskabinett hat in der letzten Woche das
Bundestariftreuegesetz in das
Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Dieses wird die Vergabepraxis
des Bundes grundlegend verändern. Was ist beim Anstreben von
Bundesaufträgen künftig zu beachten?
Ein Jurastudent arbeitet in einem Gastronomiebetrieb –
geringfügig beschäftigt, überwiegend im Service. Nach drei Jahren
fasst er den Plan, einen Betriebsrat zu gründen, und wird kurz
darauf in die Küche versetzt. Dort soll er arbeiten – macht er
aber nicht. Er fordert Annahmeverzugslohn und lehnt die
Küchenarbeit ab. Der Arbeitgeber reagiert mit einer fristlosen
Kündigung. Begründung: „beharrliche Arbeitsverweigerung“. Das
Landesarbeitsgericht München macht kurzen Prozess – und zwar
nicht mit dem Arbeitnehmer, sondern mit der Kündigung und spricht
dem Arbeitnehmer EUR 100.000 als Schadensersatz
zu. Warum?
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