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  4. Krypto-Boom und Strafverfolgung
Den Boom der Kryptowährungen, wie Bitcoin oder Ethereum, machen
sich auch Kriminelle zunutze. Die Verfolgung solcher Straftaten
stellt die Strafverfolgungsbehörden vor grosse Herausforderungen.
Einerseits sind die meist blockchainbasierten,
pseudoanonymisierten Kryptowährungen dezentral gespeichert. Das
heisst, sie werden von keiner zentralen Institution (z.B. einer
Bank) kontrolliert. Zudem existieren sie ausschliesslich virtuell
und sind nicht ortsgebunden.

Deshalb stossen sowohl die herkömmliche Bestimmung des
Erfolgsorts als auch das klassische Territorialitätsprinzip hier
an Grenzen. Trotz Empfehlungen der Financial Action Task Force
FATF und trotz der internationalen Cybercrime Convention, die
unter anderem die internationale Zusammenarbeit bei der
Verfolgung von Cyberkriminalität erleichtert, bleibt die
transnationale Strafverfolgung  hürdenreich. 

Welche Straftaten mit und um Kryptowährungen begangen werden und
welche Anpassungen beim Strafanwendungsrecht, sowie insbesondere
bei der internationalen Rechtshilfe möglich und notwendig wären,
darüber sprechen wir mit Lea Bachmann. Zusammen mit Sabine Gless
hat sie ein Buchkapitel zum Thema verfasst. (Sabine Gless/Lea
Bachmann, § 21 Internationales Strafrecht, in:
Zellweger-Gutknecht, Corinne; Tschudi, Dominik; MacCabe, Kevin,
Kryptowerte, Basel 2024)

Lea Bachmann ist Doktorandin an der Universität Basel und
untersucht in ihrer vom SNF finanzierten Dissertation die Grenzen
strafrechtlicher Haftung beim Einsatz von KI-Systemen in
Unternehmen, am Beispiel der Geldwäschereiprävention. 
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„Krypto-Boom und Strafverfolgung“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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