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Das Recht auf Auskunft gegenüber Unternehmen und Behörden über die
eigenen, gespeicherten Daten ist eines der zentralen
Betroffenenrechte in der DSGVO. Doch was, wenn bei der
Auskunftsanfrage an ein Unternehmen Geschäftsgeheimnisse im Spiel
sind? Dann prallen zwei schützenswerte Rechtsgüter aufeinander,
erklärt Rechtsanwalt Dr. Carlo Piltz im c't-Datenschutz-Podcast.
Piltz, der sich in seiner Kanzlei schwerpunktmäßig mit
Datenschutzrecht befasst, erläutert die rechtlichen
Rahmenbedingungen: Das 2019 in Kraft getretene
Geschäftsgeheimnisgesetz schützt sensible Unternehmensinformationen
vor unlauterer Erlangung und Offenlegung. Zugleich räumt die DSGVO
Betroffenen umfassende Auskunftsrechte über ihre Daten ein. Wo
diese Ansprüche kollidieren, muss im Einzelfall eine Abwägung
erfolgen. Zwar dürfen Unternehmen die Auskunft verweigern, wenn
Geschäftsgeheimnisse offenbart würden, so Piltz. Sie müssen dies
aber detailliert begründen. Letztlich entscheiden dann
Datenschutz-Aufsichtsbehörden oder Gerichte nach Sichtung der so
deklarierten Geheimnisse, ob das Geheimhaltungsinteresse überwiegt.
Dabei kommt es auch darauf an, wie relevant die beanspruchten
Informationen für die Rechte des Betroffenen sind. Weitere Grenzen
der Auskunftspflicht können sich aus dem Schutz der Rechte Dritter
ergeben, etwa wenn Daten mehrere Personen betreffen, etwa in
E-Mails. Auch bei missbräuchlichen oder exzessiven Anfragen kann
die Auskunft verweigert werden. Unternehmen müssen dann aber genau
darlegen, warum sie die Ausnahme für einschlägig halten. Einen
pragmatischen Rat hat der erfahrene Anwalt für Unternehmen parat:
Nach Möglichkeit sollten interne Dokumente frei von
personenbezogenen Daten sein, um Konflikte von vornherein zu
vermeiden. Wo dies nicht gehe, bleibe nur eine sorgfältige Prüfung
und Risikoabwägung im Einzelfall. Auch wenn es auf den ersten Blick
wie ein Nischenthema wirkt, zeigt sich am Recht auf Auskunft
exemplarisch das Spannungsfeld zwischen Datenschutz und
Unternehmensinteressen. Schutzrechte für Betroffene dürfen nicht
ausgehöhlt, Geschäftsgeheimnisse aber auch nicht leichtfertig
preisgegeben werden. Es braucht einen umsichtigen Ausgleich im
Einzelfall, resümieren Piltz und die Podcast-Hosts, Redakteur
Holger Bleich und Verlagsjustiziar Joerg Heidrich.

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„Grenzen des Auskunftsrechts“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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