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Zustellungsbevollmächtigte – fair oder fragwürdig? Wie erreicht man
eigentlich Beschuldigte, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland
haben – etwa, weil sie im Ausland leben oder sich nur vorübergehend
in Deutschland aufhalten? Eine Antwort darauf liefert das Konzept
der Zustellungsbevollmächtigung, das in § 132 StPO geregelt ist.
Diese Norm ermöglicht es, gerichtliche Schriftstücke an eine vom
Beschuldigten bevollmächtigte Person in Deutschland zuzustellen. Es
wirkt auf den ersten Blick pragmatisch, offenbart bei genauerem
Hinsehen aber erhebliche rechtliche und praktische Fallstricke.
Denn was passiert, wenn die Weiterleitung an den Beschuldigten
ausbleibt? Welche Anforderungen gelten für die Auswahl des
Zustellungsbevollmächtigten und ist es wirklich unbedenklich, wenn
Polizeibeamte diese Rolle übernehmen? Die Folge beleuchtet die
rechtlichen Grundlagen, die praktische Umsetzung und die Kritik an
einem Instrument, das tief in die Verteidigungsrechte eingreift.
Ein wichtiger Einblick für alle, die sich mit Strafverfahren und
grenzüberschreitender Strafverfolgung beschäftigen. Hier geht‘s zur
Entscheidung des LG Berlin vom 3. November 2011 - 526 Qs 22/11:
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/NJRE001073653 Hier geht‘s
zur Folge „Der Strafbefehl“:
https://criminal-compliance.podigee.io/176-cr
https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
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„Zustellungsbevollmächtigte“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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