Warum Großbritannien immer neue Militärbündnisse in Europa schließt | Von Thomas Röper

Warum Großbritannien immer neue Militärbündnisse in Europa schließt | Von Thomas Röper

15 Minuten

Beschreibung

vor 4 Monaten

Großbritannien schließt seit einiger Zeit mit immer mehr
europäischen Staaten bilaterale Militärbündnisse, obwohl es die
NATO gibt. Was könnte dahinterstecken?


Ein Standpunkt von Thomas Röper.


Ich habe Ende Mai darüber berichtet, dass Großbritannien mit den
nordeuropäischen Staaten Militärbündnisse
geschlossen hat. Inzwischen hat London auch mit Frankreich
und Deutschland gesonderte Verträge über militärische
Zusammenarbeit und Verteidigung geschlossen. Wozu könnte das gut
sein, wenn es doch die NATO gibt?


Artikel 5 des NATO-Vertrages regelt die gemeinsame
Verteidigung und ist laut Politik und Medien eine
Beistandsgarantie zwischen den NATO-Staaten. Allerdings stimmt
das so nicht, weil Artikel 5 so schwammig formuliert ist, dass er
niemanden zu irgendetwas verpflichtet. Darin heißt es lediglich,
dass im Falle eines Angriffs auf ein NATO-Land jede
Vertragspartei “im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die
Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft,
die sie für erforderlich erachtet”. Ein NATO-Staat kann also
trotz des Verteidigungsfalls beschließen, dass es keine Maßnahmen
für erforderlich hält. Mehr Details zu dem Thema finden
Sie hier.


Da die USA unter Trump die NATO immer offener in Frage stellen
und Trump sich auch zur gemeinsamen Verteidigung sehr nebulös
äußert, scheint London beschlossen zu haben, eine Führungsrolle
zu übernehmen und eine Art “Neben-NATO” aufbauen zu wollen, bei
der Großbritannien im Zentrum steht und über bilaterale
Bündnisverpflichtungen mit den wichtigsten europäischen Ländern
einen Zwang zur gemeinsamen Verteidigung herstellen zu wollen.


Das Großbritannien das tut, hat mindestens einen wichtigen Grund:
Im EU-Vertrag ist in Artikel 42 Absatz 7 folgende
Beistandsklausel enthalten, die viel weiter geht, als Artikel 5
des NATO-Vertrages:
“Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet
eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle
in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, im Einklang mit
Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. Dies lässt den
besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik
bestimmter Mitgliedstaaten unberührt.”




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