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  4. Reisekosten bei Ferienwohnungsvermietung: Zwischen Arbeit und Urlaub
In dieser Folge besprechen Dr. Christian Bohlmann und Dr. Vera
Niestegge eine wegweisende Entscheidung des 12. Senats des
Finanzgerichts Münster zur Frage, wann bei der Vermietung von
Ferienwohnungen eine “erste Tätigkeitsstätte” vorliegt und welche
Auswirkungen dies auf die Abzugsfähigkeit von Reisekosten hat.

Besprochenes Urteil:

• Finanzgericht Münster, 12. Senat

• Urteil vom 15.05.2025

• Aktenzeichen: 12 K 1916/21 F

• ECLI: ECLI:DE:FGMS:2025:0515.12K1916.21F.00

• Status: Nicht rechtskräftig, Revision zugelassen

Kernthemen der Folge:

• Die Reform des Reisekostenrechts 2014 und ihre Auswirkungen

• Entsprechende Anwendung von § 9 Abs. 3 EStG bei
Vermietungseinkünften

• Die Ein-Drittel-Regel nach § 9 Abs. 4 Satz 4 Nr. 2 EStG

• Aufteilung gemischt veranlasster Reisekosten

• Doppelte Haushaltsführung bei Vermietungstätigkeit

• Schlussfolgerungen für Dokumentation und Nachweis

Für wen relevant:

Steuerberater, Rechtsanwälte, Mitarbeiter der Finanzverwaltung,
Vermieter von Ferienwohnungen

Das vollständige Urteil finden Sie über die Website des
Finanzgerichts Münster und unter
https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/muenster/j2025/12K191621FUrteil20250515.html
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„Reisekosten bei Ferienwohnungsvermietung: Zwischen Arbeit und Urlaub“

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