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  4. "Whois went dark": Datenschutz im Domain-System
Seit Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 2018
sind die Inhaberdaten von Domains weitgehend unter Verschluss. Was
vorher über das sogenannte Whois-System frei zugänglich war, ist
heute nur noch schwer zu bekommen. In Episode 138 diskutieren
Holger und Joerg mit dem Domainrecht-Experten Thomas Rickert über
die Auswirkungen dieser Entwicklung. Rickert ist geschäftsführender
Gesellschafter der Rickert Rechtsanwaltsgesellschaft und außerdem
im Rat der Generic Names Supporting Organization (GNSO Council)
aktiv, die wiederum Teil der zentralen Domain-Verwaltung Internet
Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) ist. Außerdem
leitet der Rechtsanwalt beim eco-Verband die KG Names &
Numbers. Rickert schildert, dass vor der DSGVO für jede
Domainregistrierung über 70 Datenelemente erhoben und
veröffentlicht werden mussten - vom Namen über die Adresse bis zur
Faxnummer. Diese Praxis führte dazu, dass Datenhändler die
Informationen massenhaft abgriffen und Domaininhaber kurz nach der
Registrierung mit Spam überhäuft wurden. Die ICANN reagierte auf
die DSGVO mit einer Notlösung: Statt der Daten erscheint seitdem
meist nur noch "Redacted for Privacy". Für Rechteinhaber wie
Verlage, die gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen wollen, ist
das ein Problem, betont Heidrich. Er berichtet frustriert, dass er
bei offensichtlichen Rechtsverletzungen keine Kontaktmöglichkeit
mehr findet. Die Täter verstecken sich bewusst hinter
amerikanischen Anbietern, die keine Auskünfte erteilen. Rickert
verteidigt die neue Praxis, die alte sei datenschutzrechtlich nicht
haltbar gewesen. Zudem überschätze man den Wert der
Registrierungsdaten bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität. Über
50 Prozent der Phishing-Fälle liefen über kompromittierte Websites
legitimer Betreiber. Wichtiger als der Zugriff auf Inhaberdaten sei
die schnelle Reaktion durch Domainsuspendierung. Die ICANN arbeitet
an Lösungen wie dem Registration Data Request System (RDRS), das
Anfragen an die richtigen Stellen weiterleitet. Überdies soll die
EU-Richtlinie NIS2 mit ihrem Art. 28 neue Rechtsgrundlagen für die
Herausgabe von Domaindaten schaffen. Unternehmensdaten sollen
wieder veröffentlicht werden müssen, und berechtigte Anfragen
binnen 72 Stunden beantwortet werden. Die Diskussion zeigt
exemplarisch am wichtigen DNS den Konflikt zwischen Datenschutz und
berechtigten Transparenzinteressen. Während die einen das "Going
Dark" des Whois-Systems beklagen, sehen andere darin eine
überfällige Korrektur datenschutzwidriger Praktiken.

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„"Whois went dark": Datenschutz im Domain-System“

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