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  4. Willkommen in der Strahlenhölle | Von Felix Feistel
Ein Standpunkt von Felix Feistel.

Seit etwa 2020, parallel zu einer nicht existenten
Coronapandemie, wird das 5G-Netzwerk massiv ausgebaut. So ist
Deutschland mittlerweile fast flächendeckend mit dem neuen Netz
abgedeckt. (1) Beworben (2) wird 5G mit den überlegenen
Fähigkeiten gegenüber 4G. So könne 5G zehnmal so viele Daten pro
Sekunde übermitteln und auf einem Quadratkilometer bis zu eine
Millionen Geräte verbinden. Damit ist 5G die wesentliche
Voraussetzung für das Internet der Dinge (IoT), sowie für das
autonome Fahren (3), beides Technologien, die derzeit von
finanzstarken Konzernen vorangetrieben werden.

Dabei nutzt 5G nicht nur alle Frequenzen zwischen 700 MHz und 2,6
GHz, die schon von den bisherigen Mobilfunkstandards genutzt
werden, sondern darüber hinaus Frequenzen bis 3,8 GHz. Für manche
Anwendungsmöglichkeiten werden zudem Hochfrequenzen im
sogenannten Millimeterbereich zwischen 24 und 27,5 GHz benötigt.
Diese Frequenzen zeichnen sich durch sehr kurze Wellenlängen von
wenigen Millimetern aus. (4)

Während die technischen Vorteile der neuen Technologie stark
hervorgehoben werden hört man wenig über die Auswirkungen auf die
Umwelt und die menschliche Gesundheit dieser Frequenzen. Diese
scheinen im Angesicht des technischen Fortschrittes von
untergeordneter Bedeutung zu sein. Dabei stufte die WHO den
Mobilfunk bereits im Jahr 2011 als

„potenziell krebserregend“ (5)

ein. In Bezug auf 5G stellt die WHO dann allerdings lapidar fest,
dass bislang keine gesundheitlichen Risiken durch
elektromagnetische Strahlung festgestellt werden konnten, erklärt
dabei aber auch, dass bislang kaum Studien durchgeführt wurden.
(6) Zu ähnlichen Ergebnisse kommt das deutsche Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS).

Die WHO stützt sich bei ihrer Einstufung der Risiken durch
Mobilfunkstrahlung im Wesentlichen auf die Ergebnisse der
Internationalen Kommission für den Schutz vor nicht-ionisierender
Strahlung (ICNIRP) (7). Dabei handelt es sich um eine deutsche
Organisation, die teilweise aus öffentlichen Geldern finanziert
wird und in räumlicher Nähe zum Bundesamt für Strahlenschutz
untergebracht ist. (8) Sie legt international die Richt- und
Grenzwerte, etwa die Spezifische Absorptionsrate, den sogenannten
SAR-Wert, fest. Dieser beträgt bei modernen Geräten zwischen 0,10
und 1,99 W/g. Dabei gilt: Je höher der SAR-Wert, desto größer der
erwärmende Effekt auf Gewebe. (9)

Die ICNIRP geht bei ihren Risikobewertungen jedoch sehr selektiv
vor. So hat sie in einer 2018 veröffentlichten Richtlinie zu
gesundheitlichen Auswirkungen von elektromagnetischen Frequenzen
die 2011 von der WHO getroffene Einschätzung als „potenziell
krebserregend“ beispielsweise gar nicht mit aufgenommen. (10)

...https://apolut.net/willkommen-in-der-strahlenholle-von-felix-feistel/

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