Episode 63: Sozialauswahl bei Rentennähe, verlängerte Austrittsdaten im Aufhebungsvertrag und Anhörung bei Verdachtskündigung im Urlaub

Episode 63: Sozialauswahl bei Rentennähe, verlängerte Austrittsdaten im Aufhebungsvertrag und Anhörung bei Verdachtskündigung im Urlaub

8 Minuten

Beschreibung

vor 5 Monaten

In dieser Woche geht es bei „7 Minutes“ um folgende drei Themen:
die Sozialauswahl mit rentennahen Mitarbeitern,
wie verlängerte Austrittsdaten im
Aufhebungsvertrag zum Eigentor werden können und die
Anhörung bei Verdachtskündigung – auch im
Urlaub?


Bei einem betriebsbedingten Personalabbau müssen Unternehmen
regelmäßig eine Sozialauswahl durchführen.
Hierbei ist u. a. das Lebensalter der Arbeitnehmer zu
berücksichtigen ist, weil ältere Personen oft größere
Schwierigkeiten haben, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Doch
was gilt, wenn ältere Mitarbeiter kurz vor der Rente stehen?


Viele Arbeitnehmer verhandeln im Rahmen eines
Aufhebungsvertrags ein Vertragsende, das über
die reguläre Kündigungsfrist hinausgeht. Doch das kann unter
Umständen als befristete Weiterbeschäftigung gewertet werden. Und
für eine wirksame Befristung ist ein sachlicher Grund
erforderlich. Eine sachgrundlose Befristung ist nämlich
ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis bereits besteht. Die
Folge: das Gegenteil von dem, was beabsichtigt war. Aus dem
geplanten Abschluss wird ein neuer Anfang.


Grundsätzlich gilt: Der Kontakt zum Arbeitnehmer während
des Urlaubs ist nur in Ausnahmefällen
zulässig. Zum Bespiel aber dann, wenn ein schwerwiegender
Verdacht gegen ihn vorliegt, der eine außerordentliche Kündigung
rechtfertigen könnte. Hier gelten enge Fristen. Unter anderem ist
der Arbeitnehmer zum Verdacht anzuhören – und zwar regelmäßig
innerhalb von einer Woche.


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