Bayerischer Datenschutz im Fokus

Bayerischer Datenschutz im Fokus

Mit Carolin Loy, Holger Bleich und Joerg Heidrich
1 Stunde 16 Minuten

Beschreibung

vor 5 Monaten
In Folge 136 des c't-Datenschutz-Podcasts sprechen Holger und Joerg
mit Carolin Loy über die Arbeit und Haltung des Bayerischen
Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA). Loy leitet dort den
Bereiche Digitalwirtschaft, ist Pressesprecherin und hat Einblick
in viele aktuelle Datenschutzthemen - von Künstlicher Intelligenz
bis hin zu Cookie-Bannern. Sie hatte die vorvergangene Episode 134
im heise-Forum kritisch kommentiert und folgte postwendend einer
darauffolgenden Einladung von Joerg. Zum Start geht es aber
zunächst um ein 45-Millionen-Euro-Bußgeld gegen die deutsche
Vodafone GmbH. Die Bundesdatenschutzbeauftragte verhängte diese
Summe, weil Vodafone Partneragenturen nicht ausreichend
kontrollierte und die Kundenauthentifizierung bei E-SIMs mangelhaft
war. Auffällig: Vodafone akzeptierte das Bußgeld schnell, arbeitete
bei der Aufklärung mit und spendete zusätzlich an gemeinnützige
Organisationen. Einen zweiten Schwerpunkt bildet ein Beschluss des
Oberlandesgerichts Köln zu Metas Plänen, öffentliche Facebook- und
Instagram-Profile zum Training von KI-Systemen zu nutzen. Das
Gericht entschied im Eilverfahren, zu dem noch keine schriftliche
Begründung vorliegt: Meta darf diese Daten ohne ausdrückliche
Einwilligung der Nutzer heranziehen. Die Interessen von Meta seien
berechtigt, zudem hätte Meta Nutzern Widerspruch ermöglicht. In der
Podcast-Episode geht es unter anderem um die Frage, ob Nutzer
wirklich damit rechnen müssen, dass alte und öffentliche Posts zu
KI-Zwecken verarbeitet werden, und ob der Umgang mit sensiblen
Daten ausreichend berücksichtigt wird. Loy betont, dass die
Rechtslage nicht immer dem Bauchgefühl entspricht und verweist auf
europäische Vorgaben, nach denen das KI-Training grundsätzlich auch
ohne Einwilligung möglich sein kann, solange bestimmte Bedingungen
erfüllt sind. Das weitere Gespräch dreht sich um die tägliche
Arbeit der bayerischen Datenschutzaufsicht BayLDA. Die Behörde
berät Loy zufolge Unternehmen im Bundesland zu KI-Projekten, prüft
Beschwerden - zum Beispiel beim Einsatz von KI im Bewerbungsprozess
- und ist europaweit an Orientierungshilfen zu digitalen Themen
beteiligt, etwa bei Cookie-Bannern und neuen digitalen Abo-Modellen
("Consent or Pay"). Loy schildert, dass zu Cookie-Bannern und
Tracking nach wie vor die meisten Beschwerden eintreffen. Sie sieht
neue Ansätze wie PIMs - zentrale Einwilligungsverwaltungen - zwar
positiv, zeigt sich aber aber skeptisch, ob sie den
Cookie-Banner-Wildwuchs wirklich eindämmen. Loy stellt sich sodan
dem Vorwurf, Das BayLDA verhalte sich bei Datenschutzverstößen zu
lasch oder zögerlich. Am Beispiel des von c't aufgedeckten Falls
"Buchbinder", bei dem Millionen Kundendaten wegen einer Panne offen
im Netz standen, erklärt sie, warum am Ende kein Bußgeld verhängt
wurde: Das Unternehmen habe hohe Compliance-Standards gehabt, den
Vorfall selbst gemeldet und eng mit der Behörde kooperiert.
Entscheidend sei nicht der Fehler selbst, sondern wie Unternehmen
mit Datenschutz umgehen und ob sie daraus lernen. Loy betont, dass
die Behörde nicht vorrangig Strafen verteilen, sondern Datenschutz
in der Breite fördern will - auch durch Beratung. Zum Abschluss
geht es um die aktuelle Debatte zur Zentralisierung der
Datenschutzaufsicht für Unternehmen bei der
Bundesdatenschutzbeauftragten. Loy sieht das kritisch: Einheitliche
Entscheidungen würden dadurch nicht automatisch entstehen, da viele
Fragen ohnehin im europäischen Verbund entschieden werden. Zudem
könnten regionale Beratung und Kontrolle verloren gehen. Die Runde
vermutet hinter dem Zentralisierungswunsch auch das Ziel,
Datenschutzauflagen zu lockern und Bürokratie abzubauen.

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