Das Beamtenrecht muss vollständig neu aufgestellt werden | Von Peter Haisenko
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vor 6 Monaten
Ein Standpunkt von Peter Haisenko.
Jeder Staat braucht Bedienstete, über die er verfügen kann und
die unbedingt loyal sein müssen. Man nennt sie Beamte und die gab
es schon in der Antike. Das deutsche Beamtenrecht hat während der
letzten 200 Jahre mehrere Transformationen erlebt. Die der
letzten 50 Jahre haben die Pflichten ausgehöhlt, aber die
Privilegien sind erhalten geblieben.
Über Pensionen für Beamte wird immer wieder diskutiert. Gerade
jetzt hat die ehemalige Bundestagspräsidentin und aktuelle
Arbeitsministerin Bas eine neuerliche Diskussion angestoßen.
Damit trifft sie einen Nerv der Rentner und sicherlich auf den
Widerstand der Beamten. Dass eine Änderung des Pensionsrechts im
Bundestag beschlossen werden könnte, ist unwahrscheinlich. Es
sitzen zu viele Beamte im Bundestag, die ihre Privilegien nicht
aufgeben wollen. Dennoch muss dieses Thema betrachtet werden.
Es sind vor allem zwei Punkte, über die sich Rentner zu recht
beschweren können. Die Beamtenpension beträgt bis zu 71,75
Prozent des Bruttogehalts, das in den letzten zwei Jahren vor dem
Ruhestand ausbezahlt worden ist. Das sind die zwei Punkte. Ein
Rentner hingegen erhält nur 48 Prozent seines
Durchschnittseinkommens während der gesamten Arbeitszeit. Die
Höhe der Rente bezieht sich also nicht auf die letzten zwei
Arbeitsjahre. Das spiegelt sich dann wieder im Unterschied
zwischen den Altersgeldern. Die durchschnittliche Beamtenpension
betrug 2023 3.240 Euro pro Monat brutto, wohingegen der
durchschnittliche Rentner nur über 1.543 Euro pro Monat verfügen
kann. Das ist weniger als die Hälfte dessen, woran sich ein
Pensionär erfreuen kann. So war das nicht gedacht, als die
Berechnung für Beamtenpensionen festgelegt worden ist.
Kleines Gehalt, gute Pension
Noch unter dem Kaiser und auch später war das Salär für Beamte
bescheiden. Zumal Beamte zumeist hochqualifizierte Fachleute
waren. Aber der Beamtenstatus war verbunden mit hohem
Sozialprestige und, wie heute, mit einer sicheren Arbeitsstelle.
Es gab den Straftatbestand der Beamtenbeleidigung.
Beamtenpensionen gab es schon vor der Einführung des
Rentensystems und so konnte der Staat die guten Leute motivieren,
Beamte zu werden. Es war nur logisch, dass die Altersversorgung
für die schlecht bezahlten Beamten prozentual zum Verdienst
ziemlich hoch sein muss, damit ein Beamter seinen Sozialstatus
auch im Ruhestand bewahren kann. Die durchschnittliche
Lebenserwartung war ebenfalls nicht hoch und so waren die
Pensionen in dieser Höhe für den Staat kein Problem.
Beginnend Ende der 1960er Jahre wurde das Beamtenrecht verändert.
Beamte beklagten sich über ihre verhältnismäßig geringen Gehälter
und erhielten Unterstützung von der damals regierenden SPD. Und
natürlich von den beamteten Abgeordneten im Bundestag. Die
Beamtengehälter wurden deutlich angehoben bis auf das Niveau, das
in der Industrie üblich war. Zu diesem Zeitpunkt hätte auch die
Berechnung für die Pensionshöhe angepasst werden müssen.
Schließlich war der Grund für die Besserstellung weggefallen. Das
geschah nicht und das bis heute.
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https://apolut.net/das-beamtenrecht-muss-vollstandig-neu-aufgestellt-werden-von-peter-haisenko/
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