DRL031: AfD "gesichert rechtsextremistisch" und nun? / "Impfen macht frei" strafbar? / Stiftung Warentest droht nach Urteil Millionenschaden

DRL031: AfD "gesichert rechtsextremistisch" und nun? / "Impfen macht frei" strafbar? / Stiftung Warentest droht nach Urteil Millionenschaden

47 Minuten
Podcast
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Der Podcast von Legal Tribune Online.

Beschreibung

vor 7 Monaten

In Folge 31 des LTO-Podcasts "Die Rechtslage" begrüßen Sie und
Euch diesmal Felix W. Zimmermann und Christian Rath mit drei
kontrovers diskutierten Themen:

1. AfD vom Verfassungsschutz als „gesichert
rechtsextremistisch“ eingestuft – Was folgt daraus und kommt nun
ein AfD-Verbot?
Kurz vor dem Regierungswechsel hat der Verfassungsschutz die AfD
als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Dies wirft nicht
nur juristische, sondern auch politische Fragen auf. Was bedeutet
diese Entscheidung konkret für die Partei und ihre Mitglieder?
Christian und Felix erklären, welche rechtlichen Konsequenzen
diese Einstufung nach sich ziehen könnte und ob jetzt ein
AfD-Verbotsverfahren wahrscheinlicher wird.

2. „Impfen macht frei“ – BGH hält Corona-Spruch für
Verharmlosung des Holocausts – Überzeugend oder verletzt das die
Meinungsfreiheit?
Ein umstrittener Cartoon mit dem Slogan „Impfen macht frei“ ist
vor dem Bundesgerichtshof gelandet. Der BGH bejahte eine
strafbare Verharmlosung des Holocaust. Ist in Übertreibungen des
eigenen "Leids" tatsächlich auch eine Verharmlosung zu sehen oder
verkennt der BGH die Reichweite der Meinungsfreiheit? Dazu haben
Christian und Felix unterschiedliche Auffassungen.

3. Stiftung Warentest zu Schadensersatz verurteilt – Wann
ist ein Warentest selbst mangelhaft und wann muss die Stiftung
für Dritte haften?  
Ein "mangelhaft" von Stiftung Warentest kann Firmen Millionen
kosten. Doch umgekehrt kann auch ein fehlerhafter für die
Stiftung teuer werden. Das LG Frankfurt verurteilte die Stiftung
jetzt zum ersten Mal zu Schadensersatz wegen eines
“unvertretbaren" Tests zu Rauchwarnmeldern. Ihr droht nun selbst
ein Millionenschaden. Die Besonderheit des Falles: Die Stiftung
hatte ein Prüfinstitut aus Belgien beauftragt und dies machte den
Fehler. wir erklären, warum die Stiftung Warentest trotzdem
haftet. 


Links:
Zur LTO-Berichterstattung: „Stiftung Warentest muss
Schadensersatz zahlen" 



Einsendungen für das Gewinnspiel sowie Feedback bitte an:
rechtslage@lto.de
 
Songs:
• Recht kommt (Interpret: Pol1zistensohn a.k.a Jan Böhmermann;
Text Andreas Fabritius und Jan Böhmermann)
• Law & Order Theme (Interpret: Geek Musik, Text: Mike
Post)
• Kaufen (Interpret: Herbert Grönemeyer, Text: Herbert
Grönemeyer).

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