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vor 11 Stunden
In Folge 63 des LTO-Podcasts “Die Rechtslage” begrüßen Sie
und Euch Annelie Kaufmann und Christian Rath mit folgenden
Themen:
Wie überzeugend ist das GFF-Gutachten zum
AfD-Verbot?
Ein AfD-Verbotsverfahren wäre “wahrscheinlich” erfolgreich – so
die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) in ihrem Gutachten.
Das einfach als parteiisch abzutun, greift zu kurz, denn es
liefert Verbotsbefürwortern und ‑gegnern neue Argumente. Etwa:
Die Verfassungswidrigkeit der AfD könnte man auch darauf stützen,
dass die AfD politischen Gegnern mit Strafverfolgung droht. Ist
das überzeugend? Und was steht sonst noch drin?
Social Media erst mit 13 Jahren?
Bundesfamilienministerin Prien will Kindern unter 13 Jahren
soziale Medien verbieten. Doch das ist gar nicht so einfach. Wir
erklären, warum das nur auf europäischer Ebene geht und ein
deutscher Alleingang ohnehin wirkungslos bliebe. Außerdem geht es
darum, wie man eine Altersgrenze durchsetzen könnte – und warum
das Social-Media-Verbot in Australien nicht als Vorbild
taugt.
Was bedeutet die Teil-Niederlage des Spiegel im Fall
Ulmen?
Das OLG in Hamburg hat dem Spiegel zwölf Passagen aus dem
umstrittenen Artikel im Fall Christian Ulmen verboten. Der Text
darf nicht den Verdacht erwecken, Ulmen habe Deepfake-Videos
verbreitet. Reicht es, wenn der Spiegel einfach zwei Sätze
ergänzt? Warum klingt die Spiegel-Berichterstattung so nach
Litigation PR? Und was bleibt von den Vorwürfen übrig? Das
besprechen wir mit Felix W. Zimmermann.
Links:
NGO-Gutachten: AfD-Verbot 'wahrscheinlich' erfolgreich
OLG zu Ulmen vs. Spiegel: Überzeugt das Urteil?
Prien zu Social-Media-Beschränkung: EU muss schnell handeln
Ulmen vs. Spiegel: Wenn Journalismus zu PR wird
Juristin und Sportreporterin: 'Manche Männer fühlen sich
bedroht'
Musik:
• Recht kommt ( K.O... in KA) / Interpret: Justice,
POL1Z1STENSOHN a.k.a. Jan Böhmermann / Geschrieben von Andi
Fabritius
• Social Media; Text und Musik: Admiral Klatsch, Sechster
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