Beschreibung
vor 1 Jahr
Derzeit sind ausländische Familienstiftungen – sicher auch
aufgrund der unsicheren Zeiten – besonders nachgefragt. Der
Bundesfinanzhof hat nun die Planungssicherheit im Zusammenhang
mit Stiftungen in seiner jüngsten Entscheidung IX R 32/22
deutlich erhöht: Demnach schließt nicht nur die Escape-Klausel §
15 Abs. 6 AStG über dessen Wortlaut hinaus auch im Fall von
Familienstiftungen mit Sitz in Drittstaaten die Zurechnung nach §
15 Abs. 1 AStG aus, sodass ggf. künftig auch bisher kaum benutzte
Stiftungsregime für deutsche Stifter relevant werden könnten.
Auch klärt der Bundesfinanzhof in erfreulich deutlicher Weise die
Voraussetzungen, unter denen das Vermögen i.S.v. § 15 Abs. 6 AStG
dem Stifter rechtlich und tatsächlich entzogen ist.
Die Auswirkungen dieser BFH-Entscheidung diskutieren wir mit
unseren beiden Hamburger Kollegen Ruben Rehr und Tim Maciejewski,
die in Wissenschaft, Praxis und Lehre im Stiftungsrecht und
Stiftungssteuerrecht zu Hause sind.
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