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  4. #25.13 Showdown: Wegzugsteuer vor dem EuGH
Die Wegzugsteuer steht auf dem Prüfstand! Mit Beschluss vom
29.5.2025 hat das polnische Verwaltungsgericht (Wojewódzki Sąd
Administracyjny) dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen
zur Vereinbarkeit der polnischen Wegzugsbesteuerung mit dem
Unionsrecht zur Vorabentscheidung vorgelegt – insbesondere mit
dem allgemeinen Freizügigkeitsrecht (C-430/25, Gena). Neben den
Fragen, ob auch vor dem Zuzug nach Polen entstandene
Wertsteigerungen im Rahmen der polnischen Wegzugsbesteuerung
erfasst werden und stille Lasten unberücksichtigt bleiben dürfen,
ist für die deutsche Wegzugsbesteuerung dabei insbesondere die
dritte Vorlagefrage relevant: Ist es unionsrechtskonform, dass
die Wegzugsteuer sofort oder allenfalls in Raten über fünf Jahre
gezahlt werden kann?

Gemeinsam mit unserem Wegzugsteuerexperten Nils Häck und der
EU-rechtlichen Kompetenz von Thomas Sendke wagen wir einen
Ausblick. Wie ist der weitere Verfahrensablauf beim EuGH? Lässt
sich aus der Behandlung der Rechtssache beim Gerichtshof etwas
für die spätere Entscheidung ableiten? Und welche rechtlichen
Gesichtspunkte wird der Gerichtshof bei seiner Entscheidung
berücksichtigen müssen? Da es im polnischen
Vorabentscheidungsersuchen um den Wegzug einer natürlichen Person
geht, zwingt unseres Erachtens die Freizügigkeit innerhalb der
Union dazu, die Wegzugsbesteuerung verhältnismäßig
auszugestalten. Das bedeutet im Ergebnis eine dauerhafte und
zinslose Stundung der Wegzugsteuer! Zur Entscheidung des EuGH
könnte es jedenfalls bereits im Laufe des Jahres 2026 kommen. Es
bleibt also spannend. Viel Spaß beim Hören!

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„#25.13 Showdown: Wegzugsteuer vor dem EuGH“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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