Überstundenzuschlag und Teilzeit-Mehrarbeitszuschlag – ist die unterschiedli-che Höhe in Österreich noch haltbar?
21 Minuten
Beschreibung
vor 7 Monaten
In dieser Folge unseres Arbeitsrecht-Podcasts befassen sich
Isabel Firneis und Matthias Unterrieder mit der Vergütung von
Teilzeitbeschäftigten, die Mehrarbeit leisten. Wird von
Teilzeitmitarbeitern über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus
gearbeitet, gebührt für diese Mehrarbeitsstunden ein Zuschlag von
25%. Werden hingegen Überstunden über die gesetzliche oder
kollektivvertragliche Normalarbeitszeithinaus geleistet, beträgt
der Überstundenzuschlag 50%. Vollzeitmitarbeiter erreichen somit
im Verhältnis zur vertraglich vereinbarten Arbeitsleistung
leichter den Anspruch auf einen 50%igen Zuschlag als
Teilzeit-mitarbeiter. Zudem sind Mehrarbeitsstunden - anders
als Überstunden - nicht zuschlagspflichtig, wenn sie innerhalb
des Kalendervierteljahres oder eines anderen festgelegten
Zeitraumes von drei Monaten durch Zeitausgleich ausgeglichen
werden. Zwei aktuelle EuGH-Urteile stellen dieses System in
Frage.
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