Wolf Theiss Arbeitsrecht Podcast - Rechtliche Updates für Österreich

Wolf Theiss Arbeitsrecht Podcast - Rechtliche Updates für Österreich

Episoden

Entgelttransparenzrichtlinie: Durchsetzung von Ansprüchen
04.12.2025
25 Minuten
In dieser Folge unseres Arbeitsrecht-Podcasts erläutern Sarah Haubmann und Julia Morscher die Durchsetzungsmechanismen der EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Die Richtlinie, soll den Zugang zu gerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Verfahren erleichtern und Verfahrenshürden abbauen. Vorgesehen sind unter anderem eine erleichterte Beweisführung durch eine Verlagerung der Beweislast zulasten des Arbeitgebers sowie ein erweiterter Zugang zu relevanten Informationen und Beweismitteln. Arbeitnehmer sollen zudem Schadenersatz ohne Obergrenze geltend machen können, und Gerichte können zusätzliche Abhilfemaßnahmen wie Aktionspläne oder Schulungen anordnen. Auch im Bereich der Kosten und Verjährungsfristen bringt die Richtlinie wesentliche Neuerungen, um die Durchsetzung von Ansprüchen weiter zu stärken.
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Entgelttransparenzrichtlinie: Arbeit gleichen Wertes
27.11.2025
29 Minuten
In dieser Folge unseres Arbeitsrecht-Podcasts analysieren Ralf Peschek und Hemma Elsner, wie „Arbeit gleichen Wertes“ definiert werden kann und geben Beispiele aus der Praxis. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie liefert die zentralen Kriterien anhand derer Jobpositionen bewertet werden können. Arbeitgeber:innen können zusätzliche Kriterien definieren, sofern diese relevant und sachlich gerechtfertigt sind, sowie eine unternehmensspezifische Gewichtung der Kriterien vornehmen. Auf dieser Grundlage können Mitarbeitende gruppiert werden, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten.
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Verwaltungsgerichtshof zur grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung
26.06.2025
14 Minuten
In dieser Folge des Arbeitsrechts-Podcasts von Wolf Theiss erörtern Hemma Elsner und Matthias Unterrieder eine aktuelle Entscheidung des Österreichischen Verwaltungsgerichtshofs (VwGH Ro 2024/11/0002) zur grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung. Gegenstand war die Frage, ob die Überlassung von Arbeitskräften an ein Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat auch dann eine genehmigungspflichtige grenzüberschreitende Überlassung sein kann, wenn die Arbeitskräfte physisch nicht die Grenze überschreiten. Die Entscheidung hat besondere Auswirkungen auf Konstellationen, in denen Arbeitnehmer österreichischer Arbeitgeber ihre Tätigkeit von Österreich aus für Unternehmen mit Sitz in Nicht-EU-Ländern erbringen: Arbeitgeber konnten bisher zu Recht davon ausgehen, dass solche Fälle nicht genehmigungspflichtig sind.
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Das Ende der geförderten Bildungskarenz und die neue Weiterbildungszeit
08.05.2025
20 Minuten
In dieser Folge unseres Arbeitsrecht-Podcasts diskutieren Sarah Haubmann und Matthias Unterrieder die wichtigsten Neuerungen zur Bildungskarenz in Österreich. Mit 1. April 2025 hat die österreichische Bundesregierung die staatliche Förderung der Bildungskarenz und Bildungsteilzeit eingestellt - mit erheblichen Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie geben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die Übergangsregelungen sowie die von der Regierung geplante "Weiterbildungszeit", ein Ersatzmodell für die Bildungskarenz, das im Januar 2026 in Kraft treten soll. Die Bildungskarenz in Österreich ermöglicht es Arbeitnehmern, ihr Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen zu karenzieren, um sich weiterzubilden. Die Bildungsteilzeit erlaubt es Arbeitnehmern, eine Weiterbildungsmaßnahme während des aufrechten Arbeitsverhältnisses durch Herabsetzung der Normalarbeitszeit zu absolvieren. Während die staatlichen Förderungen gestrichen wurden, gelten derzeit einige Übergangsregelungen. Ziel der geplanten Reform ist es wohl vor allem, die staatlichen Kosten zu senken. Obwohl die Einzelheiten des neuen Modells derzeit noch nicht bekannt sind – sondern lediglich die geplanten Eckpunkte – lassen erste Erklärungen der Regierung in einer dazu abgehaltenen Pressekonferenz erahnen, wie das Modell der staatlich geförderten Weiterbildungszeit künftig ausgestaltet sein könnte.
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Überstundenzuschlag und Teilzeit-Mehrarbeitszuschlag – ist die unterschiedli-che Höhe in Österreich noch haltbar?
15.04.2025
21 Minuten
In dieser Folge unseres Arbeitsrecht-Podcasts befassen sich Isabel Firneis und Matthias Unterrieder mit der Vergütung von Teilzeitbeschäftigten, die Mehrarbeit leisten. Wird von Teilzeitmitarbeitern über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus gearbeitet, gebührt für diese Mehrarbeitsstunden ein Zuschlag von 25%. Werden hingegen Überstunden über die gesetzliche oder kollektivvertragliche Normalarbeitszeithinaus geleistet, beträgt der Überstundenzuschlag 50%. Vollzeitmitarbeiter erreichen somit im Verhältnis zur vertraglich vereinbarten Arbeitsleistung leichter den Anspruch auf einen 50%igen Zuschlag als Teilzeit-mitarbeiter. Zudem sind Mehrarbeitsstunden - anders als Überstunden - nicht zuschlagspflichtig, wenn sie innerhalb des Kalendervierteljahres oder eines anderen festgelegten Zeitraumes von drei Monaten durch Zeitausgleich ausgeglichen werden. Zwei aktuelle EuGH-Urteile stellen dieses System in Frage. 
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Über diesen Podcast

Wolf Theiss Arbeitsrecht Podcast - Rechtliche Update für Österreich: Analyse aktueller und interessanter Fragen des Arbeitsrechts in Österreich von einer der führenden Kanzleien in Mittel-, Ost- und Südosteuropa. Bitte besuchen Sie unsere Website, um auf unser Impressum und unsere Datenschutzbestimmungen zuzugreifen: www.wolftheiss.com.

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