Podcaster
Episoden
04.12.2025
25 Minuten
In dieser Folge unseres Arbeitsrecht-Podcasts erläutern Sarah
Haubmann und Julia Morscher die Durchsetzungsmechanismen der
EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Die Richtlinie, soll den Zugang
zu gerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Verfahren erleichtern
und Verfahrenshürden abbauen. Vorgesehen sind unter anderem eine
erleichterte Beweisführung durch eine Verlagerung der Beweislast
zulasten des Arbeitgebers sowie ein erweiterter Zugang zu
relevanten Informationen und Beweismitteln. Arbeitnehmer sollen
zudem Schadenersatz ohne Obergrenze geltend machen können, und
Gerichte können zusätzliche Abhilfemaßnahmen wie Aktionspläne
oder Schulungen anordnen. Auch im Bereich der Kosten und
Verjährungsfristen bringt die Richtlinie wesentliche Neuerungen,
um die Durchsetzung von Ansprüchen weiter zu stärken.
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27.11.2025
29 Minuten
In dieser Folge unseres Arbeitsrecht-Podcasts analysieren Ralf
Peschek und Hemma Elsner, wie „Arbeit gleichen Wertes“ definiert
werden kann und geben Beispiele aus der Praxis. Die
EU-Entgelttransparenzrichtlinie liefert die zentralen Kriterien
anhand derer Jobpositionen bewertet werden können.
Arbeitgeber:innen können zusätzliche Kriterien definieren, sofern
diese relevant und sachlich gerechtfertigt sind, sowie eine
unternehmensspezifische Gewichtung der Kriterien vornehmen. Auf
dieser Grundlage können Mitarbeitende gruppiert werden, die
gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten.
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26.06.2025
14 Minuten
In dieser Folge des Arbeitsrechts-Podcasts von Wolf Theiss
erörtern Hemma Elsner und Matthias Unterrieder eine aktuelle
Entscheidung des Österreichischen Verwaltungsgerichtshofs (VwGH
Ro 2024/11/0002) zur grenzüberschreitenden
Arbeitskräfteüberlassung. Gegenstand war die Frage, ob die
Überlassung von Arbeitskräften an ein Unternehmen mit Sitz in
einem Drittstaat auch dann eine genehmigungspflichtige
grenzüberschreitende Überlassung sein kann, wenn die
Arbeitskräfte physisch nicht die Grenze überschreiten. Die
Entscheidung hat besondere Auswirkungen auf Konstellationen, in
denen Arbeitnehmer österreichischer Arbeitgeber ihre Tätigkeit
von Österreich aus für Unternehmen mit Sitz in Nicht-EU-Ländern
erbringen: Arbeitgeber konnten bisher zu Recht davon ausgehen,
dass solche Fälle nicht genehmigungspflichtig sind.
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08.05.2025
20 Minuten
In dieser Folge unseres Arbeitsrecht-Podcasts diskutieren Sarah
Haubmann und Matthias Unterrieder die wichtigsten Neuerungen zur
Bildungskarenz in Österreich. Mit 1. April 2025 hat die
österreichische Bundesregierung die staatliche Förderung der
Bildungskarenz und Bildungsteilzeit eingestellt - mit erheblichen
Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie geben einen
Überblick über die wichtigsten Änderungen, die
Übergangsregelungen sowie die von der Regierung geplante
"Weiterbildungszeit", ein Ersatzmodell für die Bildungskarenz,
das im Januar 2026 in Kraft treten soll.
Die Bildungskarenz in Österreich ermöglicht es Arbeitnehmern, ihr
Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen zu karenzieren,
um sich weiterzubilden. Die Bildungsteilzeit erlaubt es
Arbeitnehmern, eine Weiterbildungsmaßnahme während des aufrechten
Arbeitsverhältnisses durch Herabsetzung der Normalarbeitszeit zu
absolvieren. Während die staatlichen Förderungen gestrichen
wurden, gelten derzeit einige Übergangsregelungen.
Ziel der geplanten Reform ist es wohl vor allem, die staatlichen
Kosten zu senken. Obwohl die Einzelheiten des neuen Modells
derzeit noch nicht bekannt sind – sondern lediglich die geplanten
Eckpunkte – lassen erste Erklärungen der Regierung in einer dazu
abgehaltenen Pressekonferenz erahnen, wie das Modell der
staatlich geförderten Weiterbildungszeit künftig ausgestaltet
sein könnte.
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15.04.2025
21 Minuten
In dieser Folge unseres Arbeitsrecht-Podcasts befassen sich
Isabel Firneis und Matthias Unterrieder mit der Vergütung von
Teilzeitbeschäftigten, die Mehrarbeit leisten. Wird von
Teilzeitmitarbeitern über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus
gearbeitet, gebührt für diese Mehrarbeitsstunden ein Zuschlag von
25%. Werden hingegen Überstunden über die gesetzliche oder
kollektivvertragliche Normalarbeitszeithinaus geleistet, beträgt
der Überstundenzuschlag 50%. Vollzeitmitarbeiter erreichen somit
im Verhältnis zur vertraglich vereinbarten Arbeitsleistung
leichter den Anspruch auf einen 50%igen Zuschlag als
Teilzeit-mitarbeiter. Zudem sind Mehrarbeitsstunden - anders
als Überstunden - nicht zuschlagspflichtig, wenn sie innerhalb
des Kalendervierteljahres oder eines anderen festgelegten
Zeitraumes von drei Monaten durch Zeitausgleich ausgeglichen
werden. Zwei aktuelle EuGH-Urteile stellen dieses System in
Frage.
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Über diesen Podcast
Wolf Theiss Arbeitsrecht Podcast - Rechtliche Update für
Österreich: Analyse aktueller und interessanter Fragen des
Arbeitsrechts in Österreich von einer der führenden Kanzleien in
Mittel-, Ost- und Südosteuropa. Bitte besuchen Sie unsere
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