Entgelttransparenzrichtlinie: Arbeit gleichen Wertes

Entgelttransparenzrichtlinie: Arbeit gleichen Wertes

29 Minuten

Beschreibung

vor 1 Woche

In dieser Folge unseres Arbeitsrecht-Podcasts analysieren Ralf
Peschek und Hemma Elsner, wie „Arbeit gleichen Wertes“ definiert
werden kann und geben Beispiele aus der Praxis. Die
EU-Entgelttransparenzrichtlinie liefert die zentralen Kriterien
anhand derer Jobpositionen bewertet werden können.
Arbeitgeber:innen können zusätzliche Kriterien definieren, sofern
diese relevant und sachlich gerechtfertigt sind, sowie eine
unternehmensspezifische Gewichtung der Kriterien vornehmen. Auf
dieser Grundlage können Mitarbeitende gruppiert werden, die
gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten.

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