BGE 30 I 276 - administrative Versorgung
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Beschreibung
vor 9 Monaten
Ab der Mitte des 19. Jahrhunderts bis ins Jahr 1981 werden
tausende Menschen in der Schweiz in Zucht- und Arbeitshäuser oder
sogar in Strafanstalten weggesperrt. Und das nicht weil sie eine
Straftat begangen haben und ordentlich verurteilt worden sind,
sondern weil sie nicht der gängigen gesellschaftlichen Norm
entsprechen. Die Versorgten erfahren in den Anstalten Gewalt und
menschenunwürdige Behandlungen und haben kaum Möglichkeiten, sich
gegen die Versorgung zu wehren. Auch der Gang vor das
Bundesgericht ist meist nicht von Erfolg gekrönt.
Louis Reef wird am 8. Februar 1904 vom Regierungsrat Schaffhausen
in die Arbeitsanstalt Lenzburg eingewiesen, ohne dass ihm die
Möglichkeit gegeben wird, zur Versorgung Stellung zu nehmen. Der
Fall landet vor dem Bundesgericht. Rund 40 Jahre später soll Kurt
Weber für drei Jahre in einer Arbeitserziehungsanstalt versorgt
werden, weil er seine Arbeitsstellen jeweils zu oft wechselt.
Weber zieht den Fall an das Bundesgericht weiter.
Zu den bewegenden Schicksalen der Opfer von administrativen
Versorgungen und für einen umfassenden Blick auf dieses
unheilvolle Kapitel der Schweizer Geschichte sei auf die Berichte
der Unabhängigen Expertenkommission Administrative Versorgung
verwiesen:
https://www.uek-administrative-versorgungen.ch/startseite
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