BGE 146 II 17 - Feuerwerk
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Beschreibung
vor 4 Tagen
21. September 1886: In Lausanne findet eine grosse Feier zur
Einweihung des neuen Bundesgerichtsgebäudes von Montbenon statt.
Höhepunkt der ausgelassenen Feierlichkeiten bildet das nächtliche
Feuerwerk, das von tausenden Zuschauern bestaunt wird.
Rund 60 Jahre später findet im Kursaal «Schänzli» eine
Bundesfeier statt. Dabei kommt es beim Ablassen des Feuerwerks zu
einem tragischen Unfall. Ein 11-jähriges Mädchen verliert ihr
rechtes Auge. Vor Bundesgericht stellt sich die Frage, ob die
Kursaalbetreiberin zur Haftung gezogen werden kann (BGE 70 II
215).
Am 4. Juni 2015 erlässt die Stadt Wil ein
Immissionsschutzreglement. Darin wird das Ablassen von Feuerwerk
einer Bewilligungspflicht unterstellt, wobei an Feiern zum
Bundesfeiertag und am Silvester keine Bewilligung nötig ist.
Knallkörper werden mit Ausnahme der Fasnachtszeit verboten. Einer
Person gehen die Einschränkungen zu wenig weit. Sie verlangt vor
Bundesgericht, dass das neue Reglement den übergeordneten
Vorschriften entsprechend ausgestaltet wird.
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