Beschreibung

vor 2 Monaten

Um die Wende vom 19. zum 20 Jahrhundert tritt das Automobil in
der Schweiz in Erscheinung. Während es in Städten wie Genf rasch
populär wird, stösst es im Kanton Graubünden auf wenig
Gegenliebe. Das Automobil wird als Vergnügungsmittel für
protzende Geschwindigkeitsfanatiker betrachtet, das viel Staub,
Lärm und Gestank verursacht. Weil es auf den engen Bündner
Bergstrassen zu Zwischenfällen zwischen Automobilen und
Postkutschen kommt, erlässt der Kanton Graubünden am 17. August
1900 ein absolutes Automobilverbot. Der Transportunternehmer L.
Kofmel aus Chur erhält während dem ersten Weltkrieg indessen eine
Konzession für motorisierte Transporte in Graubünden. Als die
Konzession nach Kriegsende erlischt und das Automobilverbot
wieder vollumfänglich gilt, ficht er dieses im Mai 1920 vor dem
Bundesgericht an.


Rund 100 Jahre nach dem Urteil zum Bündner Autoverbot muss sich
das Bundesgericht erneut mit einer weitgehenden Beschränkung des
Automobils beschäftigen. Es hat die Gültigkeit einer
Volksinitiative zu beurteilen, welche die Stadt Zürich autofrei
machen will.

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