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Beschreibung
vor 18 Jahren
Am 4. November 1992 ist das strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz
als Artikel 1 des ersten Gesetzes zur Bereinigung von SED-Unrecht
in Kraft getreten. Ihm folgte 1994 das zweite Gesetz zur
Bereinigung von SED-Unrecht, welches das verwaltungs-rechtliche und
das berufliche Rehabilitierungsgesetz beinhaltet. Mit den
Rehabilitierungsgesetzen wurden Möglichkeiten geschaffen, die
Situation der Opfer der SED-Diktatur zu verbessern und sie für
erlittenes Unrecht und Leid zu entschädigen. Auf der Veranstaltung
wurde eine Bilanz gezogen sowie nachgefragt, inwieweit die
Rehabilitierungsgesetze, die an sie gestellten Erwartungen
erfüllen. Begrüßung und Einführung: Rainer Eppelmann.
Podiumsgespräch mit Hansgeorg Bräutigam, Roland Jahn, Ulrike
Guckes, Jens Planer-Friedrich, Julie Trappe. Moderation: Thomas
Rogalla
als Artikel 1 des ersten Gesetzes zur Bereinigung von SED-Unrecht
in Kraft getreten. Ihm folgte 1994 das zweite Gesetz zur
Bereinigung von SED-Unrecht, welches das verwaltungs-rechtliche und
das berufliche Rehabilitierungsgesetz beinhaltet. Mit den
Rehabilitierungsgesetzen wurden Möglichkeiten geschaffen, die
Situation der Opfer der SED-Diktatur zu verbessern und sie für
erlittenes Unrecht und Leid zu entschädigen. Auf der Veranstaltung
wurde eine Bilanz gezogen sowie nachgefragt, inwieweit die
Rehabilitierungsgesetze, die an sie gestellten Erwartungen
erfüllen. Begrüßung und Einführung: Rainer Eppelmann.
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