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  4. Rehabilitiert und entschädigt (?)
Die Repressionsmöglichkeiten des SED-Staats gegenüber politisch
missliebigen Bürgern waren vielfältig. Sie bestanden nicht nur aus
Verhaftungen, Verurteilungen und Gefängnisstrafen. Auch
Enteignungen, das Verhindern oder Zerstören von beruflichen
Karrieren und psychologische Zersetzungsmaßnahmen trafen viele
Menschen in der DDR. Mit dem Anspruch, diesen Opfern von
DDR-Verwaltungsunrecht und politischer Verfolgung im beruflichen
Bereich Wiedergutmachung zu verschaffen, verabschiedete der
Deutsche Bundestag im Frühsommer 1994 das 2.
SED-Unrechtsbereinigungsgesetz. Zehntausende Menschen sind nach
diesem Gesetz mittlerweile als politisch Verfolgte der SED-Diktatur
anerkannt worden. Noch bis Ende 2019 können Betroffene ihre
Rehabilitierung beantragen und unter bestimmten Bedingungen soziale
Ausgleichsleistungen erhalten.

20 Jahre nach Inkrafttreten des 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes
wurde im Rahmen der Veranstaltung eine Zwischenbilanz gezogen und
diskutiert, inwieweit sich die Erwartungen an dieses Gesetz erfüllt
haben. Hat sich vor dem Hintergrund der
Rehabilitierungsmöglichkeiten die soziale und gesellschaftliche
Situation der Betroffenen stabilisiert? Wie transparent sind die
Verfahren zur Rehabilitierung für die Antragsteller?
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„Rehabilitiert und entschädigt (?)“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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