Muss, wo Dubai draufsteht, immer auch Dubai drin sein?

Muss, wo Dubai draufsteht, immer auch Dubai drin sein?

46 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr

Die erste Folge im neuen Jahr ist auch gleich eine Premiere: Marc
und Tom begrüssen mit Claudia Keller, Rechtsanwältin und
Partnerin der Zürcher Anwaltskanzlei Wenger Vieli nämlich
erstmals einen Gast in ihrem Podcast.


Gemeinsam diskutieren sie für Marketing- und Kommunikationsprofis
wichtige Aspekte des Immaterialgüterrechts.  Beispielsweise
anhand der juristischen Streitigkeiten rund um die Bezeichnung
«Dubai Schokolade» und erklären, warum die Schweizer
Eishockey-Nationalmannschaft ihr Wappen gegen ein Schweizerkreuz
austauschen muss.


 Zudem klären Marc und Tom zahlreiche Fragen aus dem Alltag
von Kommunikations- und Marketingprofis: Was fällt unter das
Zitatrecht – und was nicht? Welche Probleme können bei der
Nutzung von Bildern von Plattformen wie Unsplash & Co.
entstehen? Und: Wie geht man rechtlich korrekt mit Bildern oder
Videos von ehemaligen Mitarbeitenden oder Eventaufnahmen um?


Wenger Vieli, Zürich: https://www.wengervieli.ch/





Zur Dubai Schokolade: 


Watson: Zum Selbermachen



20 MInuten: Lindt vermarket Dubai Schoggi nach Abmahnung
unter neuem Namen



Lindt: Auf der Schweizer Website als «Dubai Chocolade»

Lindt: Auf der deutschen Website als «Dubai Style Chocolate»



Izzy: Was passiert, wenn man die Polizei anzeigt


Ralph Herrmann/HEADS: Gute Zusammenfassung der «Wappenstory» rund
um den Schweizer Eishockeyverband


Watson.ch: Makaken-Affe Naruto hat kein Recht am eigenen Bild


KS/CS Schweiz: Praxistipps zur Künstlicher Intelligenz in der
Werbung


Institut für geistiges Eigentum IGE: Website


Markenrecherche des IGE: Diverse Datenbanken


Fairness in der Werbung: Schweizerische Lauterkeitskommission


Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
EDÖB: Website



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