Muss, wo Dubai draufsteht, immer auch Dubai drin sein?

Muss, wo Dubai draufsteht, immer auch Dubai drin sein?

46 Minuten

Beschreibung

vor 11 Monaten

Die erste Folge im neuen Jahr ist auch gleich eine Premiere: Marc
und Tom begrüssen mit Claudia Keller, Rechtsanwältin und
Partnerin der Zürcher Anwaltskanzlei Wenger Vieli nämlich
erstmals einen Gast in ihrem Podcast.


Gemeinsam diskutieren sie für Marketing- und Kommunikationsprofis
wichtige Aspekte des Immaterialgüterrechts.  Beispielsweise
anhand der juristischen Streitigkeiten rund um die Bezeichnung
«Dubai Schokolade» und erklären, warum die Schweizer
Eishockey-Nationalmannschaft ihr Wappen gegen ein Schweizerkreuz
austauschen muss.


 Zudem klären Marc und Tom zahlreiche Fragen aus dem Alltag
von Kommunikations- und Marketingprofis: Was fällt unter das
Zitatrecht – und was nicht? Welche Probleme können bei der
Nutzung von Bildern von Plattformen wie Unsplash & Co.
entstehen? Und: Wie geht man rechtlich korrekt mit Bildern oder
Videos von ehemaligen Mitarbeitenden oder Eventaufnahmen um?


Wenger Vieli, Zürich: https://www.wengervieli.ch/





Zur Dubai Schokolade: 


Watson: Zum Selbermachen



20 MInuten: Lindt vermarket Dubai Schoggi nach Abmahnung
unter neuem Namen



Lindt: Auf der Schweizer Website als «Dubai Chocolade»

Lindt: Auf der deutschen Website als «Dubai Style Chocolate»



Izzy: Was passiert, wenn man die Polizei anzeigt


Ralph Herrmann/HEADS: Gute Zusammenfassung der «Wappenstory» rund
um den Schweizer Eishockeyverband


Watson.ch: Makaken-Affe Naruto hat kein Recht am eigenen Bild


KS/CS Schweiz: Praxistipps zur Künstlicher Intelligenz in der
Werbung


Institut für geistiges Eigentum IGE: Website


Markenrecherche des IGE: Diverse Datenbanken


Fairness in der Werbung: Schweizerische Lauterkeitskommission


Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
EDÖB: Website



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