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Beschreibung
vor 1 Jahr
In dieser Episode beleuchten wir die wichtigsten steuerlichen
Änderungen, die 2025 in Kraft treten, und geben praktische Hinweise
für deren Umsetzung. Die rückwirkende Erhöhung des Grundfreibetrags
auf 11.784 € und des Kinderfreibetrags auf 6.612 € sorgt für eine
höhere Auszahlung im Dezember. Arbeitnehmer profitieren von
Nachzahlungen, jedoch abhängig von den individuellen Verhältnissen
und Steuerklassen. Arbeitgeber müssen diese Änderungen in den
Gehaltsabrechnungen für Dezember korrekt berücksichtigen, um
Nachholungen zu vermeiden. Die geplanten Anpassungen des
Steuertarifs, wie die Anhebung der Schwelle für den
Spitzensteuersatz auf 68.430 €, verzögern sich. Bis dahin gelten
die bisherigen Werte für 2024. Betroffen sind insbesondere
Arbeitnehmer mit höherem Einkommen, die durch die kalte Progression
belastet werden. Für Investitionen bleibt die Möglichkeit der
degressiven Abschreibung (25 % vom Restbuchwert) bis Ende 2024
bestehen. Unternehmen sollten geplante Anschaffungen bis Jahresende
tätigen, um von diesem Vorteil zu profitieren. Ein anhängiges
BFH-Verfahren (III R 26/24) könnte weitreichende Folgen haben: Es
klärt, ob das steuerliche Existenzminimum an die Leistungen des
Bürgergeldes (inklusive Wohnkosten) angepasst werden muss.
Steuerzahler sollten ihre Steuerbescheide vorläufig offenhalten, um
von einem möglichen Urteil profitieren zu können. Firmenwagen und
die 1 %-Regelung bleiben ein zentrales Thema für Steueroptimierung.
Wir besprechen praktische Gestaltungsmöglichkeiten, wie z. B. die
Nutzung von Leasingmodellen oder die Einbindung von Privatvermögen
zur Vermeidung der Pauschalmethode. Zudem werfen wir einen Blick
auf die Auswirkungen des neuen Steuerberater-Postfachs (BeSt) und
die Kommunikationsprobleme mit der Finanzverwaltung, die durch die
Gesetzesänderungen künftig erschwert werden könnten. Nähere
Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf
unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern
mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine
Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei
keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei
doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026)
https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi
Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de
Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen:
https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder
Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an:
podcast@steuerversum.de
Änderungen, die 2025 in Kraft treten, und geben praktische Hinweise
für deren Umsetzung. Die rückwirkende Erhöhung des Grundfreibetrags
auf 11.784 € und des Kinderfreibetrags auf 6.612 € sorgt für eine
höhere Auszahlung im Dezember. Arbeitnehmer profitieren von
Nachzahlungen, jedoch abhängig von den individuellen Verhältnissen
und Steuerklassen. Arbeitgeber müssen diese Änderungen in den
Gehaltsabrechnungen für Dezember korrekt berücksichtigen, um
Nachholungen zu vermeiden. Die geplanten Anpassungen des
Steuertarifs, wie die Anhebung der Schwelle für den
Spitzensteuersatz auf 68.430 €, verzögern sich. Bis dahin gelten
die bisherigen Werte für 2024. Betroffen sind insbesondere
Arbeitnehmer mit höherem Einkommen, die durch die kalte Progression
belastet werden. Für Investitionen bleibt die Möglichkeit der
degressiven Abschreibung (25 % vom Restbuchwert) bis Ende 2024
bestehen. Unternehmen sollten geplante Anschaffungen bis Jahresende
tätigen, um von diesem Vorteil zu profitieren. Ein anhängiges
BFH-Verfahren (III R 26/24) könnte weitreichende Folgen haben: Es
klärt, ob das steuerliche Existenzminimum an die Leistungen des
Bürgergeldes (inklusive Wohnkosten) angepasst werden muss.
Steuerzahler sollten ihre Steuerbescheide vorläufig offenhalten, um
von einem möglichen Urteil profitieren zu können. Firmenwagen und
die 1 %-Regelung bleiben ein zentrales Thema für Steueroptimierung.
Wir besprechen praktische Gestaltungsmöglichkeiten, wie z. B. die
Nutzung von Leasingmodellen oder die Einbindung von Privatvermögen
zur Vermeidung der Pauschalmethode. Zudem werfen wir einen Blick
auf die Auswirkungen des neuen Steuerberater-Postfachs (BeSt) und
die Kommunikationsprobleme mit der Finanzverwaltung, die durch die
Gesetzesänderungen künftig erschwert werden könnten. Nähere
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