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Beschreibung
vor 1 Jahr
Beschreibung In dieser Episode beleuchten wir das Thema "Vermieten
mit Verlust" und welche steuerlichen Aspekte dabei eine Rolle
spielen. Grundsätzlich geht der Gesetzgeber davon aus, dass
Vermieter langfristig Einnahmeüberschüsse erzielen wollen, auch
wenn zeitweise Verluste entstehen. Doch es gibt Ausnahmen, die
diese Annahme entkräften können, etwa bei Ferien- oder
Luxusimmobilien, langem Leerstand oder zu günstiger Vermietung.
Besonders wichtig ist die 66%-Grenze der ortsüblichen Miete. Ab dem
Veranlagungszeitraum 2021 wurde diese Grenze für die verbilligte
Wohnraumvermietung auf 50% gesenkt, was spezifische steuerliche
Prüfungen erfordert. Wir erläutern, wie diese Regelungen greifen,
etwa bei der Vermietung an Familienangehörige, und welche
Fallstricke zu vermeiden sind, zum Beispiel bei Mietverträgen mit
minderjährigen Kindern oder zwischen Partnern einer nichtehelichen
Lebensgemeinschaft. Außerdem thematisieren wir die gewerbliche
Vermietung, wie bei Ferienimmobilien mit hotelähnlichen
Dienstleistungen oder der Überschreitung der "3-Objekt-Grenze", und
deren steuerliche Konsequenzen. Erfahren Sie in dieser Episode, wie
Sie Verluste aus der Vermietung bestmöglich steuergünstig nutzen
können. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen
findest Du auf unserer neuen Website:
https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns
Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über
ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher
dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte &
aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung:
www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um
bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige
Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du
hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne
eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
mit Verlust" und welche steuerlichen Aspekte dabei eine Rolle
spielen. Grundsätzlich geht der Gesetzgeber davon aus, dass
Vermieter langfristig Einnahmeüberschüsse erzielen wollen, auch
wenn zeitweise Verluste entstehen. Doch es gibt Ausnahmen, die
diese Annahme entkräften können, etwa bei Ferien- oder
Luxusimmobilien, langem Leerstand oder zu günstiger Vermietung.
Besonders wichtig ist die 66%-Grenze der ortsüblichen Miete. Ab dem
Veranlagungszeitraum 2021 wurde diese Grenze für die verbilligte
Wohnraumvermietung auf 50% gesenkt, was spezifische steuerliche
Prüfungen erfordert. Wir erläutern, wie diese Regelungen greifen,
etwa bei der Vermietung an Familienangehörige, und welche
Fallstricke zu vermeiden sind, zum Beispiel bei Mietverträgen mit
minderjährigen Kindern oder zwischen Partnern einer nichtehelichen
Lebensgemeinschaft. Außerdem thematisieren wir die gewerbliche
Vermietung, wie bei Ferienimmobilien mit hotelähnlichen
Dienstleistungen oder der Überschreitung der "3-Objekt-Grenze", und
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