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  4. „Bei uns ist der Gesellschaftsvertrag die wirksamste Family Governance.“ Thomas Fischer, MANN+HUMMEL
„Wir brauchen keine Familiencharta, weil wir das gegenseitige
Abstimmen und das Festlegen von gemeinsamen Werten und
Zielvorstellungen im Gesellschaftsvertrag abbilden“, sagt Thomas
Fischer, der seit mehr als 20 Jahren dem Aufsichtsrat von
MANN+HUMMEL vorsteht. Das Familienunternehmen wurde vor über 80
Jahren gegründet und ist heute einer der größten Anbieter
intelligenter Filtrationslösungen der Welt. Als nützliche
Besonderheit hat sich dabei die genau hälftig geteilte
Verantwortung der beiden Familienzweige herausgestellt, erläutert
Thomas Fischer im Gespräch mit Moderatorin Prof. Nadine
Kammerlander von der WHU - Otto Beisheim School of Management. Er
leitet den Aufsichtsrat als Vertreter der Familie Mann und ist ein
Enkel des Mitgründers Adolf Mann. Seine Erfahrungen hatte Fischer
vorher in Leitungsfunktionen bei anderen Firmen gesammelt,
hauptsächlich im Bereich Automotive. Die Familie Hummel stellt mit
Dr. Klaus-Peter Fouquet den stellvertretenden
Aufsichtsratsvorsitzenden. Er war vorher mehrere Jahrzehnte lang in
verschiedenen Leitungsfunktionen bei Bosch tätig. „Der
Gesellschaftsvertrag regelt alles – zum Beispiel wer
Bevollmächtigter werden darf, die Beteiligung der Gesellschafter,
was an die nächste Generation weitergegeben werden soll“, sagt
Fischer. „Wenn wir uns nicht einigen können, entscheidet der
Münzwurf.“ Dies habe den Vorteil, dass beide Verhandlungsparteien
bei unterschiedlichen Auffassungen von Maximalforderungen absehen
würden, um den dann für einen der Familienzweige drohenden sehr
nachteiligen Ausgang zu vermeiden. In welchen Situationen eine
Familiencharta oder eine sonstige Regelung zur Family Governance
Sinn macht, berichtet Dr. Patriz Ergenzinger. Als EY-Partner berät
er Familienunternehmen und deren Gesellschafter, Familien,
Stiftungen und Family Offices. „Oft entstehen schon Konflikte bei
der Frage, wer überhaupt Kinder sind“, sagt er. Das könne man eng
auslegen und nur leibliche Nachkommen als Kinder - also auch als
Gesellschafter oder Erben - definieren. Aber es gebe Situationen,
in denen Adoptivkinder oder Kinder aus Samenspenden ebenfalls eine
Rolle spielen. Hier sei es von zentraler Bedeutung für das
Überleben des Unternehmens, rechtlich verbindliche Vereinbarungen
im Rahmen der Family Governance zu treffen. Gäste: Thomas Fischer,
Vorsitzender des Aufsichtsrats, MANN+HUMMEL, Ludwigsburg Dr. Patriz
Ergenzinger, Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner bei EY Law
GmbH im Bereich Private Client Services Moderation: Prof. Dr.
Nadine Kammerlander, Leiterin des Instituts für Familienunternehmen
und Mittelstand der WHU - Otto Beisheim School of Management Senden
Sie uns gerne Fragen und Kommentare an:
zukunft.familienunternehmen@whu.edu Mehr zu "Zukunft
Familienunternehmen" finden Sie unter
https://www.whu.edu/de/fakultaet/entrepreneurship-and-innovation-group/institut-fuer-familienunternehmen-und-mittelstand
und zu EY unter https://www.ey.com/de_de/family-enterprise sowie
unter
https://www.ey.com/de_de/unlocking-ambitions-of-private-businesses-and-their-owners
Mehr zu professional-podcasts.com finden Sie unter
https://professional-podcasts.com
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Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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