IFM 35: Gestatten: Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

IFM 35: Gestatten: Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

vor 9 Jahren
Ein weiteres Mal setzt Deutschland EU-Richtlinien in Gesetze um. Diesmal geht es darum, dass jeder EU-Mitgliedsstaat seinen Verbrauchern auch „Streitbeilegungsstellen“ nennen muss.
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Beschreibung

vor 9 Jahren
Endlich ist IMMO.FM wieder da und läuft in den kommenden Wochen zu
neuen Höhen auf. Wir beginnen mit einem weiteren neuen Gesetz… Ein
weiteres Mal setzt Deutschland EU-Richtlinien in Gesetze um.
Diesmal geht es darum, dass jeder EU-Mitgliedsstaat seinen
Verbrauchern auch „Streitbeilegungsstellen“ oder korrekter
„alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten“ zur
Verfügung stellen muss, die Einigungen ohne Gericht ermöglichen.
Die deutsche Konsequenz davon heißt
„Verbraucherstreitbeilegungsgesetz“ oder VSBG. Seit dem 1. Februar
2017 müssen Unternehmen deshalb auf ihren Webseiten deutlich zu
erkennen geben, ob sie sich bereit erklären, an einem
Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem VSBG teilzunehmen.
Ansonsten drohen wie immer Abmahnungen von unterbeschäftigten
Anwälten. Ausnahme sind Betriebe mit unter 10 Mitarbeitern. Nun
kann man ja die Privatisierung als solche durchaus gemischt
betrachten und gerade eine „Privatisierung des Rechts“ kann und
sollte man kritisch beäugen. Was soll der Nutzen sein? Zum einen
hofft man, dass Verbraucher, die sich aus Angst vor Kosten und dem
Paragraphendschungel bei eher geringfügigen Beträgen normalerweise
nicht wehren würden, nun den Rücken gestärkt bekommen. Das hat man
durchaus erreicht, denn diese Verfahren sind für die Verbraucher
grundsätzlich kostenfrei. Zum anderen haben Unternehmen den
Vorteil, dass der „Streitmittler“ bzw. die Schlichtungsstelle der
Schweigepflicht unterliegen, so dass Streitigkeiten als solche a
priori nicht an die große Glocke gehängt werden. Weiterhin haben
Unternehmen den Vorteil, dass Verfahren nicht mehr so lange dauern
wie beim klassischen Gericht und auch nicht unbedingt teuer sein
müssen. Problem hierbei ist allerdings: bei kleinen Streitwerten
können die Gebühren für die Schlichtung auch schon mehr als 100 %
betragen… Was der Profi Mirko Otto vom neuen
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz hält, erfahren Sie natürlich in
unserer Sendung.
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