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  4. IFM 66: Warum die Enteignungsdebatte so unsinnig ist.
„Deutsche Wohnen enteignen – Spekulation bekämpfen“ – mit diesem
Schlachtruf macht der „Mietenvolksentscheid e.V.“ eine
ungewöhnliche Diskussion auf. Eine innovative Idee oder blanker
Unsinn? Die Deutsche Wohnen verfügt in Berlin über 116.000
Wohneinheiten. Viele davon hat sie vor nicht vielen Jahren dem Land
Berlin abgekauft – nicht immer im Top-Zustand, denn öffentliche
Wohnungsbaugesellschaften sind auch nicht für Elan bei der Pflege
ihrer Bestände und Mieter bekannt. Nun wollen einige Bürger „Ihre
Wohnungen wieder haben“. Das ist erst einmal so sinnvoll, als
verkauften Sie Ihr gebrauchtes Fahrrad und fordern es zehn Jahre
später zurück, weil sie etwas für Ihr erkranktes Herz tun wollen.
Doch wir wollen nicht polemisch werden: Womöglich ist diese Idee ja
trotzdem gut und hat eine Chance verdient? Markus Rosenthal von
Wunderflats und Mirko Otto diskutieren über 80 Minuten sachlich und
unaufgeregt und liefern erneut eine kurzweilige Sendung.
Ideologischer Kern ist das Postulat „Wohnen sei ein Grundrecht“ –
das ist schon intellektuell sehr viel verlangt. Wir finden, dass
Internet und Wasser ein Grundrecht sind, aber auch das gibt es
nicht kostenlos (obwohl das staatlicherseits sogar möglich wäre).
„Wohnen als Grundrecht“ hieße ja, „kostenlos Wohnungen bauen und
bewirtschaften ist ein Grundrecht“ oder „Die Kosten soll
irgendjemand anders übernehmen“. Das steht abseits jedes
ökonomischen Prinzips. Selbst, wenn man die Idee der
Staatsfinanzierung aus ideologischen oder romantischen Gründen
verfolgen will: Die Beträge, die im Raum stehen, sind nicht im
Ansatz finanzierbar. Manche argumentieren, das Land Berlin könnte
ja dieses Geld aus den künftig zu erwartenden Mieten „abstottern“.
Theoretisch wäre das denkbar. Doch angesichts der Schuldenlast
wären dann wieder Mieterhöhungen notwendig, um diese Belastung zu
schultern. Das wäre für die Mieter unter Umständen noch schlimmer.
Doch wie soll das Geschehen? Wir urteilen aus unserer Praxis und
schauen uns an, wie denn eigentlich die Rahmenbedingungen für die
Wohnungswirtschaft wirklich sind. Warum Wohnen kein Grundrecht
werden kann 1. Die Kosten dafür sind abseits jeder Umsetzbarkeit
Bauen ist extrem teuer und langwierig, Baugrund ist rar und teuer.
Auch hierbei legt der Staat den Bauherren erhebliche Steine in den
Weg, wie Mirko in der Sendung detailliert erläutert. 2. Der Staat
sanktioniert niedrige Mieten Selbst dann, wenn Vermieter aus
sozialem Engagement niedrige Mieten ermöglichen, ist das Finanzamt
besorgt um seine Steuereinnahmen und übt Druck aus, die Mieten zu
erhöhen, um eine „Gewinnerzielungsabsicht“ zu dokumentieren. Das
ist für uns nichts anderes als eine Einmischung des Finanzamtes in
die Wohnungspolitik. Wollte der Staat mieterfreundlich sein, hätte
er hier einen sinnvollen Ansatzpunkt. Sprich: Es wird geahndet,
niedrige oder gar kostendeckende Mieten zu verlangen. Das hat mehr
Gewicht als die Frage, wem denn nun irgendwelche Wohnungen gehören.
Wie war das eigentlich mit der Grundsteuer? Man führte sie in den
1970ern erneut ein, um Vermieter dafür zu sanktionieren, dass sie
Wohnungen leer stehen lassen. Ist die Wohnung vermietet, zahlt der
Mieter die Grundsteuer – und damit erhöht sich die Miete… 3. Die
Mieten sind oft gar nicht zu teuer Gerade bei kleineren Vermietern
ist erwiesen, dass die vereinnahmte Miete regelmäßig deutlich unter
der ortsüblichen Miete liegt. Es ist mitnichten so, dass alle
Vermieter ihre Mieter auch nur im vollen rechtlichen Rahmen zur
Kasse bitten. 4. Der Staat fördert das Bauen nicht Wer sich einen
später zu erzielenden Mietpreis X wünscht, der muss zum Preis von Y
bauen. Es kann nicht funktionieren, einen Mietpreis X für die
Bürger zu fordern, wenn das mit den Kosten Y einfach wirtschaftlich
nicht möglich ist. Der Staat könnte ja den „Betrag Y“ bezuschussen.
Doch das tut er nicht. Das ist einer der Gründe, warum Investoren
so ungern in Berlin ba
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„IFM 66: Warum die Enteignungsdebatte so unsinnig ist.“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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